Was ist eine Verpfändungserklärung?

Wir treffen beim Abschluss von Mietverträgen auf die Verpfändungserklärung. Sie findet immer dann Anwendung, wenn es nicht möglich ist, die geforderte Kaution aufzubringen. Die Verpfändungserklärung legt den Gegenstand des Pfandnehmers und des Verpfänders fest und dient einem bestimmten Sicherungszweck. Darin sind auch die Verwertungsrechte geregelt. Bei einer Befriedigung geht es vor allen Dingen um die Bedingungen, die für die Rückgabe zählen. So kann die Erklärung auf eine Geldanlage, Wertpapiere, ein Depot, das Sparbuch oder das Auto abzielen.

Mietkaution und Verpfändungserklärung

Eine der wichtigsten Verwendungszwecke hat die Verpfändungserklärung in Mietverträgen. Kann der Mieter die Kaution nicht begleichen, wird ein Kautionskonto eröffnet, auf das wiederum das Guthaben zu hinterlegen ist. Das jeweilige Sparguthaben des Mieters ist Gegenstand der Verpfändung, dass immer dann einbehalten werden darf, wenn es zu Zahlungsausfällen oder zu verursachten Schäden kommt.

Kommt es zu einer Erlöschung der Forderung, erlischt damit auch das Pfandrecht. Beide Komponenten sind unmittelbar aneinander gebunden. Die Verpfändungserklärung würde ebenfalls ihre Wirkung verlieren, wenn ein Kredit vollständig vom Kreditnehmer bezahlt ist. Der Gläubiger übernimmt die Pflichten, alle gepfändeten Wertanlagen zurückzugeben. In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass die Pfändungsgegenstände freiwillig und auf Dauer zurückzugeben sind.

Das Mitkautionssparbuch und die Verpfändungserklärung

In diesem Zusammenhang ist das Anlegen von Mietkautionssparbüchern relevant, in dem zum Beispiel der Vermieter oder Mieter das Sparbuch anlegt. Hier lässt sich die Verpfändungserklärung auch als Abtretungserklärung bezeichnen. Immer wenn der Mieter auf sein Konto zugreift, erhält der Vermieter eine Information und muss diese in Zukunft wiederum gewähren. Im Gegenzug hat der Mieter das Recht, ebenso eine Information zu erhalten, wenn der Vermieter auf dieses Konto zugreift. Das ist meist bei Reparaturen oder Ausfall von Zahlungen der Fall.

Was ist bei der Verpfändungserklärung zu klären?

Die jeweilige Verpfändungserklärung erfolgt zwischen dem Mieter und dem Vermieter und nimmt im Vertrag ein Sparkonto auf – ebenso wie die Zustimmung der Übergabeerklärung eines Vermieters. In diesem Zusammenhang ist ein Vermieter dazu berechtigt, ohne Nachweis einer Fälligkeit seine Ansprüche aus einem verpfändeten Guthaben geltend zu machen. Es ist auf jeden Fall anzuraten, den vereinbarten, geschlossenen Vertrag vorab gründlich durchzulesen, um nicht fahrlässig Unterpunkte zu unterschreiben, die man nicht vertreten kann. Im Zweifelsfall wendet sich ein Mieter an den Mieterschutzbund und an dafür spezialisierte Anwälte, die bei der Bearbeitung von Rechtsproblemen helfen.

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