Geschäftsführende Gesellschafter befinden sich in einem geregelten, abhängigen Arbeitsverhältnis. Soll heißen, dass sie einer Tätigkeit aus nicht selbstständiger Arbeit nachgehen und ein festes Einkommen erzielen. Diese Vergütungen können in Form von Betriebsausgaben geführt werden, wobei hierfür ein fixierender Anstellungsvertrag notwendig ist. Desweiteren sollte das Gehalt des geschäftsführenden Gesellschafters angemessen sein, sodass verdeckte Gewinnausschüttungen vermieden werden. Natürlich darf die angestellte Person an Gewinnen der Firma beteiligt werden. Ein geschäftsführender Gesellschafter kann darüber hinaus auch aus nur einer Person bestehen. Dies ist dann möglich, wenn die Rechtsform der Firma dies rechtlich zulässt.
Gesellschafter und Geschäftsführer – Unterschiede
Generell besitzen Gesellschafter Anteile an einem Unternehmen, mit denen sie schließlich am Gewinn beteiligt werden. Die Höhe der Gewinnanteile wird in einem Gesellschaftervertrag geregelt. Der Inhalt hängt allerdings davon ab, welcher Rechtsform das Unternehmen unterliegt. Geschäftliche Entscheidungen werden von einem Gesellschafter jedoch nicht getroffen, sie obliegen weitgehend den Geschäftsführern. Selbstverständlich können die Aufgaben, verschiedene Rechte und Pflichten individuell im Gesellschaftervertrag geregelt werden. So kann der Gesellschafter auch mit Aufgaben aus der Geschäftsführung betraut sein, sofern dies aus den vertraglichen Vereinbarungen hervor geht. Die hauptsächliche und alleinstehende Verantwortung für das Unternehmen kann der Gesellschafter jedoch nicht tragen.
Geschäftsführer müssen in jedem Unternehmen vorhanden sein, sodass jede Firma mindestens einen Geschäftsführer haben muss. Bei Einzelunternehmen gelten natürlich andere Regelungen, denn sie sind von dieser Pflicht befreit. Der Geschäftsführer ist generell für sämtliche Entscheidungen nach außen und innen verantwortlich. Auch für die Führung innerhalb eines Teams ist der Geschäftsführer in der Pflicht. Finanzielle Ausgaben müssen durch ihn abgesegnet werden und Entscheidungen bezüglich Neuanstellungen oder Entlassungen obliegen der Entscheidung des Geschäftsführers. Er muss jedoch nicht zwingend Anteile an dem Unternehmen besitzen. Auch muss er nicht der tatsächliche Gründer des Unternehmens sein, sondern kann als Angestellter der Firma betrachtet werden. Sehr wohl muss er sich aber an gegebene Rechte und Pflichten halten und diese gewissenhaft erfüllen.
Ist ein geschäftsführender Gesellschafter nur Arbeitnehmer?
Diese Frage wird zwar relativ häufig im Netz gestellt, eine klare Antwort darauf gibt es aber nicht. Wichtig zu betrachten ist jedoch, dass ein Geschäftsführer mit Anteilen an einem Unternehmen einer beschränkten Haftung unterliegt und damit kein Arbeitnehmer sein kann. Er vertritt das Unternehmen sowohl nach außen, als auch nach innen in das Team.
Zu differenzieren sind daher verschiedene Arten des GmbH-Geschäftsführers. Fremdgeschäftsführer, welche keine Anteile am Unternehmen halten und geschäftsführende Gesellschafter, welche Anteile am Unternehmen besitzen. Letztere wurden vom Bundesgerichtshof als Arbeitnehmer betrachtet, da eine persönliche Abhängigkeit zur Gesellschaft besteht und der Geschäftsführer nicht eigenverantwortlich über Zeit und Ort seiner Arbeitsleistung entscheiden kann. Auch wird seine Arbeit stets überwacht und reglementiert.
Inhalte des geschäftsführenden Gesellschaftervertrages
Die Rahmenbedingungen des Geschäftsverhältnisses müssen in einer Gesellschaft über einen Gesellschaftervertrag geschlossen werden. Wichtig ist eine klar definierte und transparente Vergütungsvereinbarung, welche noch vor Beginn des Geschäftsjahres festgelegt wird. Auch müssen alle Verantwortlichkeiten der Position als Geschäftsführer beschrieben sein, diverse Vertragsklauseln sind dann natürlich individuell zu betrachten.
Wichtig ist auch die Klausel des Nachzahlungsverbotes und des Gehaltsverzichtes. Sofern eine GmbH finanzielle Probleme bekommt, kann der geschäftsführende Gesellschafter auf sein Gehalt verzichten und dieses zu einem späteren Zeitpunkt nachverlangen. Dann allerdings muss mit einem Nachhaken seitens des Finanzamtes gerechnet werden. Wer Pech hat, der wird diese Nachzahlung vor dem Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung erklären müssen.
Keine Vertragspflicht bei geschäftsführenden Gesellschaftern
Natürlich kann eine Firma auch ohne einen Anstellungsvertrag einen geschäftsführenden Gesellschafter beschäftigen. Dann gelten die Regelungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und sogar eine mündliche Vereinbarung reicht durchaus aus. Schriftliche Verträge dienen allerdings immer als Nachweis für gewisse Vereinbarungen. Verträge in Schriftform werden daher wirklich empfohlen, egal unter welchen Bedingungen sie zustande kommen.