Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis für Grundstücke und entsprechende Eigentumsverhältnisse. Dort sind also sämtliche Eigentümer gelistet und einem Grundstück zugeschrieben. Auch alle wichtigen Rechte und Belastungen der Grundstücke sind dort zu entnehmen. Auszüge aus dem Grundbuch können inzwischen sogar elektronisch erfolgen.
Inhalte des Grundbuchs
Das Grundbuch ist wie eine Art Bestandsverzeichnis zu betrachten. Es gibt Auskunft darüber, wie groß ein Grundstück ist und wo genau es sich befindet. Nicht zu verwechseln ist das Grundbuch mit der Flurkarte. Das Grundbuch richtet sich nur nach den Angaben und Bezeichnungen im Kataster, also nach der Flur und Flurnummer. Des Weiteren findet man im Grundbuch Angaben über das Erbbaurecht und über das Wohnungseigentum.
Abteilungen im Grundbuch
Das Grundbuch ist in drei Abteilungen unterteilt. In der ersten Abteilung sind sämtliche Angaben zu den Eigentümern eines Grundstückes gelistet. In der zweiten stehen sämtliche Lasten und Beschränkungen, die auf dem Grundstück liegen. Beispielsweise sind dort Auflassungsvormerkungen eingetragen. Sie sichern einen Immobilienkauf bis zur endgültigen Eintragung in das Grundbuch ab. In der dritten Abteilung sind die Grundpfandrechte eingetragen, beispielsweise Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden.
Eintragungen ins Grundbuch
Um Eigentümer eines Grundstücks zu werden, muss dies im Grundbuch vermerkt werden. Das funktioniert in der Regel über einen Notar. Erst dann ist der Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks vollständig abgeschlossen. Soll heißen, dass der neue Eigentümer einer Immobilie diese zwar schon bezahlen kann, er aber erst nach Eintragung ins Grundbuch offizieller Eigentümer ist.
Bei einem Eigentümerwechsel findet die Eintragung erst etwa ein halbes Jahr nach der notariellen Beurkundung statt. Mit einer Auflassungsvormerkung wird der Kauf jedoch abgesichert. Änderungen im Grundbuch werden im Übrigen nie vollständig gelöscht, sondern lediglich rot unterstrichen. Dies fixiert die Löschung zwar, macht sie aber nachvollziehbar.
Wie lange bleibt eine Grundschuld im Grundbuch bestehen?
Grundschulden bleiben so lange bestehen, bis das Darlehen zurückbezahlt ist. Erst im Anschluss daran kann die Grundschuld gelöscht werden und in Form einer Löschungsbewilligung beantragt werden. Generell kümmert sich das Grundbuchamt um solche Angelegenheiten. Im Normalfall lässt man die Grundschuld allerdings bestehen, es sei denn, man veräußert das Grundstück. Grundschulden können nämlich für weitere Kredite als Sicherheit dienen.
Grundbucheinträge nur notariell durchführen
Zwar gibt es in wenigen Ausnahmen auch andere Möglichkeiten, einen Eintrag ins Grundbuch zu tätigen, allerdings ist davon abzuraten. Die sicherste und gängigste Vorgehensweise ist der Weg über den Notar. Ein Eintrag ist auch dann erst gültig, sofern der Kaufvorgang komplett abgeschlossen wurde. Sämtliche Parteien müssten sich vorab über die Eigentumsverhältnisse einig geworden sein.