Grundstückseigentümer können ihr Grundstück, oder die entsprechende Immobilie, mit einer Grundschuld belasten. Diese Grundschuld wird folglich im Grundbuch eingetragen und bedarf der offiziellen Zustimmung des Eigentümers. Wer eine Grundschuld bestellen möchte, der benötigt einen Notar, über den die entsprechende Urkunde ausgestellt wird. Er stellt den Antrag dafür, damit die Grundschuld im Grundbuch eingetragen wird. Für die Grundschuldbestellung fallen entsprechende Grundbuchkosten und Notarkosten an, welche vom Kaufpreis der Immobilie abhängig sind. Notarkosten fallen meist individuell nach Aufwand und Zusatzleistungen an.
Grundschuldbestellung für die Kreditsicherheit
In Deutschland nutzt man die Grundschuldbestellung sehr häufig, um damit Kredite abzusichern. In anderen europäischen Ländern ist es die Hypothek, die als Kreditsicherung herhalten soll. Hierzulande ist diese jedoch kaum noch in Anwendung, da die Grundschuld generell mehr Flexibilität bietet. Auch kann die Hypothek nicht über die Forderung hinaus bestehen oder für andere Kredite verwendet werden, ebenso wenig, wie sie gleichzeitig mehrere Kredite absichern kann. Die Grundschuld kann für verschiedene Zwecke eingesetzt werden und auch noch nach Abzahlung des Kredites dienlich sein. Nur in seltenen Fällen beantragen Eigentümer daher eine Löschung aus dem Grundbuch.
Banken können die Grundschuld folglich in Form einer Zwangsversteigerung nutzen, wobei dies auch das einzige Recht seitens der Bank an der Immobilie ist. Der Eigentümer kann trotz offener Forderungen über sein Eigentum bestimmen, es vermieten, verkaufen oder verpachten und natürlich verändern. Zahlt der Schuldner jedoch nicht, wie im vertraglich vereinbarten Rahmen festgehalten, so kann die Bank die Restforderung aus der Versteigerung der Immobilie ziehen.
Grundschuldbestellung als Voraussetzung der Auszahlung
Die Kreditvergabe, bzw. die Auszahlung der Kreditsumme, erfolgt erst nach erfolgreicher Grundschuldbestellung. Also erst dann, wenn auch die geldgebende Bank an erster Stelle im Grundbuch vermerkt wurde. Erst jetzt kann die Bank sicher sein, auch als erster aus der Immobilie oder dem Grundstück bedient zu werden.
Wer eine Grundschuldbestellung beantragen möchte, der benötigt einen Termin bei einem Notar. Dieser beurkundet auch den Kaufvertrag und sichert sowohl Verkäufer, als auch den neuen Eigentümer ab. Das Grundschuldbestellungsformular ist Voraussetzung für die notarielle Beurkundung. Jetzt muss das Kreditinstitut dieses Formular ausfüllen und an den Notar übermitteln. Dieser kann die Bestellung nun an das Grundbuchamt weitergeben. Der Eintragung im Grundbuch steht nichts mehr im Wege, das Kreditinstitut erhält eine Ausfertigung der Urkunde und auch das Grundbuchamt stellt eine Bestätigung über die Eintragung im Grundbuch aus.