Haftung bedeutet generell, dass jemand für einen geschlossenen Vertrag oder eine Vereinbarung gerade stehen muss. Dies kann für sich selbst, oder für eine andere Person sein. Die Haftungsfreistellung kommt meist in Kombination mit Krediten zur Anwendung. Sehr häufig greifen junge Unternehmer oder Selbstständige zur Möglichkeit der Haftungsfreistellung. So können sich die Bonität eines Selbstständigen und damit dessen weitere geschäftliche Aktivitäten schlagartig verbessern. Existenzgründungen unterliegen also nicht zwangsläufig einer schlechten Bonität für die kommenden Geschäftsjahre, sondern können einen beinahe gleich guten Stand gegenüber weiterer Kredite erwirken. Immerhin ist jeder weiterer Kredit auch ein weiteres Risiko für beide Seiten, weshalb der Begriff Sicherheiten eine immer größer werdende Rolle einnimmt.
Haftungsfreistellung als Hilfsmittel für Kredite
Sicherheiten haben für Banken oder kreditgebende Institute einen sehr hohen Stellenwert, vor allem Selbstständigen gegenüber. Gerade deshalb, weil diese meist keine handfesten Sicherheiten zu bieten haben. Eine Haftungsfreistellung kann demnach ein praktisches Hilfsmittel sein, um einen Kredit zu erhalten. Beispielsweise vergeben KfW Banken häufiger diese Haftungsfreistellungen, wobei dennoch gewisse Regeln gelten.
Staatliche Haftungen zur Förderung junger Unternehmen
Junge Selbstständige brauchen oft jemanden, der sie gerade in der Anfangsphase unterstützt und an ihren Businessplan glaubt. Aus diesem Grund möchte auch die KfW schlüssige Business- und Finanzierungspläne vorliegen haben. Sie vergeben die Haftungsfreistellungen nicht ohne Weiteres und wollen ebenfalls wissen, welche Art von Unternehmen gefördert werden. Eine Haftungsfreistellung ist also eine staatliche Haftung, sodass der Kreditnehmer nicht direkt haftbar gemacht werden kann.
Wer haftet im Schadensfall?
Dies bedeutet aber nicht, dass der Kreditnehmer überhaupt nicht mehr haftbar gemacht werden kann, eine Haftungsfreistelllung verbessert lediglich die Sicherheit und übernimmt das große Risiko. Im Falle eines Ausfalles tritt der Staat über die Förderbank aber ein und haftet für die Tilgung. Dies muss jedoch nicht zu 100 Prozent passieren. Die Bank kann einen Kreditnehmer auch nur zu 20, 30 oder 50 Prozent unterstützen und beispielsweise nur für die Hälfte der Kreditsumme haften. 100-prozentige Haftungsausschlüsse sind eher selten, stellen sie doch ein relativ hohes Risiko für die Bank dar.
Haftungsfreistellungserklärung
Eine Haftungsfreistellung wird natürlich schriftlich abgesichert, sodass der Kreditnehmer und die Bank letztendlich eine Haftungsfreistellungserklärung in den Händen halten. In dieser Erklärung verpflichtet sich zum Beispiel die KfW, gesetzten Falles für die aufgenommene Kreditsumme zu haften. Versehen wird ein solches Dokument selbstverständlich mit Unterschrift und Stempel, Datum, Zeit und Ort.
Von einer Haftung befreien kann übrigens auch eine weitere Privatperson, beispielsweise ein Dritter aus der Familie. Sind dort nachweisliche Sicherheiten gegeben, können diese ebenfalls teils oder vollständig haftbar gemacht werden. Für die Bank ist eine staatliche Haftung jedoch die sicherste Variante.