Generell werden offene Forderungen mit Geld beglichen, bei der Inzahlungnahme stellt der Gegenstand eine Form der Bezahlung dar. Der Begriff wird meist im Bereich des Autokaufs verwendet. So bieten beispielsweise viele Hersteller an, das alte Fahrzeug als Teilzahlung oder Anzahlung eines neuen Wagens zu verwenden. Das erspart dem Fahrzeughalter oft einen entscheidenden Schritt, nämlich den privaten Verkauf seines Autos. Die Inzahlungnahme beschreibt also kein Tauschgeschäft, sondern räumt das Recht ein, einen Teil des Kaufpreises durch die Zurückgabe des Gebrauchtwagens zu tilgen.
Lohnt sich die Inzahlungnahme?
Generell gilt, dass man auch bei den Angeboten der Autohäuser die Augen offen halten soll. So bieten zwar viele Autohäuser gute Konditionen an, in einigen anderen Fällen kommt der Besitzer seines Gebrauchtwagens aber mit dem privaten Verkauf besser davon. Diese Konstellation ist allerdings nicht mehr üblich, immerhin wollen Autohäuser ja auch ihre Neuwägen schmackhaft machen und ihren Kunden einen unproblematischen „Tausch“ bieten. Sehr oft kommt es daher auch vor, dass Autohäuser die Gebrauchtwägen sogar zu sehr guten Preisen zurücknehmen. Sogar schrottreife Fahrzeuge werden noch zurückgenommen.
Fahrzeuge Inzahlung geben
Selbstverständlich muss es bei der Inzahlungnahme nicht ausschließlich um Fahrzeuge gehen. So können Elektronikmärkte das selbige Vorgehen auch bei Waschmaschinen und anderen Geräten anbieten. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt ist es jedoch am meisten verbreitet, sodass wir unsere Vergleiche und Beispiele darauf beziehen. Generell ist der Begriff aber nicht ausschließlich für diesen Bereich vorgesehen.
Werben Autohäuser beispielsweise damit, bis zu 2000 Euro für das alte KFZ zu nehmen, so darf man nicht direkt vom Höchstbetrag ausgehen. Wer sein Auto Inzahlung geben möchte, der sollte genau wissen, was er tut und sich bestenfalls mit seinem Berater austauschen. Aus jüngster Vergangenheit kann die Abwrackprämie herangezogen werden. Somit lohnt sich die Inzahlungnahme für all diejenigen, die auf freiem Markt nichts mehr für ihren Wagen bekommen hätte und nicht wissen, wohin mit dem alten Fahrzeug.
Inzahlungnahme Kaufvertrag
Normalerweise gibt es keine gesonderten Verträge, wenn ein altes Fahrzeug Inzahlung genommen wird und ein neues KFZ mitgenommen wird. Üblich sind einheitliche Kaufverträge. Darin kann der Tausch der beiden Fahrzeuge beschrieben werden oder aber vom vollständigen Kaufpreis des neuen Wagens eine Ersetzungsbefugnis des alten Autos eingeräumt werden. Im Falle einer Rückabwicklung kann der Fahrzeugkäufer dann nur seinen alten Wagen zurückerhalten, nicht aber den Erlös oder den angerechneten Kaufpreis. Sind beide Seiten einverstanden, so können auch zwei separate Kaufverträge geschlossen werden. Demnach kauft der Händler das alte Fahrzeuges und der Kunde das neue Auto. Der Kunde bezahlt dann die Differenz.