Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die juristischen Personen bekannt. Dem gegenüber stehen die natürlichen Personen – generell alle Menschen. Daraus schließt sich, dass juristische Personen keine „Personen“ im üblichen Sinne darstellen, sondern Objekte, bzw. Gebilde. So können natürliche Personen Recht und Pflicht ausüben und rechtsfähige Geschäfte schließen, genauso wie es juristische Personen tun können. Auch dann, wenn juristische Personen keine echten Menschen darstellen, sondern eine Art Geschäftsform beschreiben. Dennoch besitzen sie Rechte und Pflichten, können klagen und natürlich verklagt werden.
Juristische Personen sind Kapitalgesellschaften
Generell kann im Haftungsfall weder Vorstand, noch Gesellschafter haftbar gemacht werden. Macht eine juristische Person Schulden, so kann lediglich diese dafür zur Verantwortung gezogen werden, auch wenn natürlich Menschen diese gemacht haben müssen. So haftet unterm Strich lediglich das Unternehmen selbst mit dessen Kapitalvermögen im Schuldenfall. Das Privatvermögen der Geschäftsführer oder Verantwortlichen kann nicht belangt werden. Ein Grund dafür, dass viele größere Unternehmen eine Kapitalgesellschaft bevorzugen und beispielsweise eine GmbH gründen.
Juristische Personen im privaten und öffentlichen Recht
Handelsübliche Gesellschaften und Stiftungen gehören neben den Kapitalgesellschaften zu den juristischen Personen des privaten Rechts. Bund, Länder oder Gemeinden werden zu den juristischen Personen des öffentlichen Rechts gezählt. Ebenso Universitäten, staatliche Stiftungen oder die Industrie- und Handelskammer. Beispielsweise ist die Stiftung Warentest eine solch juristische Person des öffentlichen Rechts.
Um juristische Personen des privaten Rechts erkennen zu können, gelten ein paar wesentliche Merkmale, wobei es auch Mischformen geben kann. Eine GmbH muss dem Privatrecht zugeordnet werden, bzw. ist sogar eine der wichtigsten juristischen Personen in Deutschland. Allerdings stellt sie eine Mischform dar. Anders als bei der Aktiengesellschaft, denn sie stellt eine reine Körperschaft mit eigner Rechtspersönlichkeit dar.
Rechts- und Geschäftsfähigkeit
Die Rechtsfähigkeit eines Menschen wird normalerweise durch die Geburt erlangt. Bei juristischen Personen muss eine Eintragung in ein öffentliches Register erfolgen, um Rechtsfähigkeit zu erlangen. Im Bezug auf die Geschäftsfähigkeit gibt es außerdem keinerlei Einschränkungen. Juristische Personen sind generell immer geschäftsfähig. Sie können jederzeit Verträge abschließen und andere bindende Geschäfte tätigen.