Was ist Kreditbetrug?

Kreditbetrug ist eine Straftat, die im Strafgesetzbuch unter § 265b definiert ist. Aus der Definition ergibt sich, dass nur Unternehmen gegenüber anderen Unternehmen Kreditbetrug begehen können. Bei Privatpersonen, die versuchen, widerrechtlich einen Kredit zu erhalten, gilt der allgemeinere Straftatbestand Betrug in Zusammenhang mit einer Kreditaufnahme.

Wann begehen Unternehmen Kreditbetrug?

Unternehmen begehen einen Kreditbetrug, wenn sie wissentliche falsche oder unrichtige Angaben machen, die im Zusammenhang mit einer Kreditvergabe stehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Unternehmen im Zuge der Antragsprüfung unrichtige Bilanzen einreicht, aus denen sich eine deutlich bessere Liquiditäts- und Bonitätssituation des Unternehmens ergibt. Ebenfalls als Kreditbetrug gilt, wenn das Unternehmen wichtige Informationen verschweigt. Gibt es zum Beispiel bereits eine hohe Zahlungsverpflichtung an eine andere Bank, die der Unternehmer verschweigt, gilt das in den meisten Fällen ebenfalls als Betrug.

Der Straftatbestand ist unabhängig von der Auszahlung des Kredits. Wenn der Kreditgeber im Antragsprozess die Falschangaben aufdeckt und deswegen den Kredit nicht auszahlt, hat sich das Unternehmen dennoch strafbar gemacht. Eine Ausnahme gibt es aber: Wenn der Kreditnehmer falsche Angaben gemacht hat und die Auszahlung des Kredits verhindert, gilt das nicht als Kreditbetrug. Wenn ein Unternehmen also nach der Genehmigung des Kredits, aber vor der Auszahlung des Kredits, die Falschangaben aufdeckt und die Auszahlung verhindert, hat es sich nicht strafbar gemacht.

Zudem sind nur Falschangaben oder verschwiegene Informationen strafbar, die für die Kreditentscheidung relevant sind. Das bedeutet, dass falsche Angaben straffrei bleiben, wenn sie für die Kreditentscheidung keine Rolle spielen. Falsche Kontaktangaben oder eine falsche Firmenadresse im Antrag erfüllen in der Regel nicht den Straftatbestand.

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Wie ist das Strafmaß für Kreditbetrug?

Laut Strafgesetzbuch liegt das mögliche Strafmaß für Kreditbetrug zwischen einer Geldstrafe und maximal drei Jahren Gefängnis. Die Höhe der Strafe hängt letztendlich vom jeweiligen Einzelfall ab. Ein Unternehmer, der falsche Angaben bei einem Kredit für ein neues Fahrzeug macht, wird eine geringere Strafe bekommen als ein Unternehmer, der einen Kredit in Millionenhöhe erschleichen möchte.

Kreditbetrug bei Privatpersonen

Für Privatpersonen gilt der Straftatbestand Kreditbetrug nicht. Wenn Sie als Privatperson einen Kredit unter falschen Voraussetzungen beantragen, gilt das nur als Betrug. Die Strafe dafür ist abhängig vom verursachten Schaden. Die theoretisch mögliche Maximalstrafe liegt bei zehn Jahren Gefängnis. In den meisten Fällen dürfte sich das Strafmaß aber deutlich darunter bewegen. Zudem ist der Straftatbestand nur erfüllt, wenn auch tatsächlich ein Schaden verursacht wurde. Bemerkt das Kreditinstitut die Falschangaben im Antragsprozess, erhalten Sie keinen Kredit, müssen aber in der Regel auch keine weiteren Folgen befürchten.

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