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In Deutschland sind nicht alle Personen unbeschränkt kreditfähig. Die Kreditfähigkeit hat aber nichts mit der Bonität einer Person oder eines Unternehmens zu tun, sondern lediglich mit dem rechtlichen Status. Grundsätzlich müssen Personen, die einen Kredit aufnehmen wollen, unbeschränkt geschäftsfähig sein. Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit ist in Deutschland mit Erreichen des 18. Lebensjahres erreicht. Ausnahmen gibt es bei Personen mit geistigen Einschränkungen – diese werden unter Umständen nie unbeschränkt geschäftsfähig.
Ausnahmen bei Minderjährigen
In seltenen Fällen kann es dazu kommen, das schon Minderjährige einen Kredit benötigen, zum Beispiel, weil sie überraschend ein Gebäude erben. In solchen Fällen müssen der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen und gegebenenfalls das Vormundschaftsgericht der Kreditaufnahme zustimmen. Diese Regelung gilt grundsätzlich nicht nur bei Minderjährigen, sondern auch bei anderen Personen, die durch körperliche oder geistige Einschränkungen nur beschränkt geschäftsfähig sind.
Kreditfähigkeit bei Unternehmen
Die Kreditfähigkeit bei Unternehmen wird abhängig von der Rechtsform des Unternehmens geprüft. Bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften überprüft die Bank, ob der Antragsteller für das Unternehmen handeln darf und die Person unbeschränkt geschäftsfähig ist. Bei Kapitalgesellschaften, die als juristische Person gelten, prüft das Kreditinstitut unter anderem den Handelsregisterauszug und kann daraus entnehmen, welche Personen für das Unternehmen handlungsbevollmächtigt sind. Aus dem Handelsregisterauszug lässt sich auch erkennen, ob ein Geschäftsführer oder Vorstand allein Kreditverträge abschließen darf oder die Unterschriften von allen leitenden Personen notwendig sind.