Der Begriff Laufleistung ist häufig im KFZ Bereich zu finden, gemeint ist die Betriebsdauer eines Fahrzeuges, gemessen beispielsweise im Kilometerstand. Generell können aber auch andere technische Geräte gemeint sein, welche mit Angabe einer Laufleistung verkauft werden. Für einen Käufer ist die Laufleistung eines Autos oder Gerätes von großer Bedeutung, denn je höher dieser Wert, desto geringer der Fahrzeugwert. Wir sprechen vom so genannten Wertverlust. Dies ist deshalb der Fall, da mit erhöhter Laufleistung der Verschleiß zunimmt und die Lebenserwartung abnimmt. Wer sich einen Kredit für sein Fahrzeug aufnehmen möchte, der sollte zunächst den Wert des Fahrzeuges anhand der Laufleistung ermitteln.
Die Laufleistung beim PKW
Bei einem KFZ ist die Angabe der Laufleistung sogar Pflicht und gesetzlich vorgeschrieben. Anhand der Kilometeranzeige kann jeder Laie selbst ablesen, wie viele Kilometer das Fahrzeug bereits im Einsatz war. Sicherlich spielen hier noch weitere Faktoren wie „Langstreckennutzung“ und „Kurzstreckennutzung“ eine Rolle für den tatsächlichen Verschleiß. Dennoch kann anhand dieser Zahl grob ermittelt werden, was das Fahrzeug noch an Wert besitzt.
Wichtig: Seit August 2005 ist es sogar strafbar, wenn man den Kilometeranzeiger manipuliert. Dies war lange Zeit ein beliebtes Täuschungsmittel für Händler oder Privatverkäufer. Tatsächlich kann man hier sogar mit einer Strafe von bis zu einem Jahr Haft rechnen.
Die Laufleistung im Leasingvertrag
Innerhalb eines Leasingvertrages, also wenn man das Auto nicht direkt bar kauft, wird die Laufleistung vertraglich festgelegt. Sie beschreibt, wie viele Kilometer der neue Halter jährlich fahren darf. So wird eine Gesamtfahrleistung definiert, welche sich über die gesamte Laufzeit des Leasingvertrages zieht. Bei Kilometer-Leasingverträgen ein gängiger Bestandteil, der im Nachhinein auch teuer für den Kunden werden kann, wenn man sich nicht an die Vereinbarung hält.
Die Laufleistung im Gebrauchtwagenkauf
Ab einer Laufleistung von 200 Kilometer handelt es sich gesetzlich betrachtet nicht mehr um einen Neuwagen, sondern bereits um einen Gebrauchtwagen. Wer einen Gebrauchtwagen kauft, der sollte sich vorab die Kilometeranzeige ansehen. Laufleistungen zwischen 200.000 und 500.000 Kilometer sind nicht unüblich, geben aber schon Aufschluss über den möglichen Zustand des Fahrzeuges. So ist es umso wichtiger nach dem TÜV zu fragen und sich die möglichen Verschleißteile genau anzusehen. Während ein Gebrauchtwagen mit 250.000 km noch wirklich im Rahmen des Guten ist, können viel höhere Laufleistungen schon Probleme verursachen. Einige Fahrzeuge sind bekannt dafür, nach einer bestimmten Laufleistung Motorschäden anzuziehen.
Wichtig: In einem Kaufvertrag muss der Kilometerstand eines KFZ vermerkt sein. Ein Sachmangel besteht beispielsweise dann, wenn ein Auto mit 150.000 Kilometern gekauft wurde, später aber tatsächlich schon 350.000 Kilometer gelaufen ist. Wird dies fehlerhaft angegeben, macht sich der Verkäufer strafbar und kann sich nicht per Sachmangelhaftung herausziehen.