Leasinggeber können Leasinggesellschaften oder auch Privatanbieter sein, welche dem Leasingnehmer für einen gewissen Zeitraum ein Objekt zur Nutzung zur Verfügung stellen. Für diese zahlt der Nehmer eine vorab festgelegte Summe in monatlichen Raten. Vergleichbar ist dies mit der Miete einer Wohnung, denn der Leasinggeber bleibt zivilrechtlicher Eigentümer am Objekt. Der Leasingnehmer übernimmt die Rolle des Halters oder Nutzers und bezahlt hierfür eine Gebühr. Er bezahlt das Objekt nicht in Raten ab, kann jedoch mit dem Leasinggeber eine Endablöse vereinbaren. Letzteres ist häufig im KFZ Bereich üblich.
Leasing in verschiedenen Arten unterteilt
Wichtig ist zunächst, ob der Leasinggeber auch Hersteller des Objekts ist, denn dann handelt es sich um das direkte Leasing. Produktion und Vertrieb eines Unternehmens ist allerdings selten. Ist der Leasinggeber nicht der Hersteller, beispielsweise wenn eine Tochterfirma dazwischen liegt, dann handelt es sich um ein indirektes Leasing. Jetzt wird eine Leasingrate fällig, das Objekt wird durch eine enthaltene Finanzierung vorfinanziert. Nun kann der Leasinggeber mit einem Kreditinstitut verglichen werden.