Was ist die Nettodividende?

Aktionäre besitzen Anteile an einem Unternehmen und werden am Erfolg beteiligt. Wenn das Unternehmen erfolgreich arbeitet, zahlt es sogenannte Dividenden an die Anteilseigner aus. Für jede Aktie erhalten sie einen bestimmten Betrag. Die Dividende zahlt das Unternehmen aus den Gewinnen aus. Das bedeutet, dass das Unternehmen zunächst Körperschaftssteuern abführen muss. Diese liegen in Deutschland derzeit bei 15%. Aus den versteuerten Gewinnen zahlt das Unternehmen die Bruttodividende, die der Anteilseigner aber ebenfalls noch versteuern muss. Die Nettodividende ergibt sich aus der Bruttodividende abzüglich der Abgeltungssteuer und gegebenenfalls der Kirchensteuer und dem Solidaritätsbeitrag.

Berechnungsbeispiel für eine Nettodividende

Herr Müller hält insgesamt 100 Aktien der Meier GmbH. Die Meier GmbH entschließt sich zu einer Dividendenzahlung in Höhe von 7,50 Euro pro Aktie. Herr Müller erhält also eine Bruttodividende von 750,00 Euro für seinen Aktienbestand. Nun behält die Bank die ausstehende Kapitalertragssteuer und den Solidaritätszuschlag ein. Herr Müller ist nicht in der Kirche und muss deswegen keine Kirchensteuer zahlen.

Von den 750,00 Euro erhält Herr Müller 552,19 Euro gutgeschrieben. Die Bank behält 187,50 Euro Abgeltungssteuer und 10,31 Euro Solidaritätszuschlag ein. Die Gesamtsteuerbelastung liegt damit bei 26,38%. In diesem vereinfachten Beispiel gehen wir davon aus, dass Herr Müller keinen Sparer-Pauschbetrag mehr nutzen kann.

Pauschbeträge für Nettodividende nutzen

Jedem Sparer stehen Pauschbeträge zur Verfügung, auf die keine Steuern entrichtet werden müssen. Für ledige Personen beträgt der Freibetrag derzeit 801 Euro, für Ehepartner bei gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 1.602 Euro. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe müssen nicht versteuert werden. Wenn wir davon ausgehen, dass Herr Müller aus dem oben genannten Beispiel keine weiteren Kapitaleinkünfte besitzt, muss er keine Steuern auf die Bruttodividende zahlen, weil er den Sparerfreibetrag nutzt.

Statt Abgeltungssteuer – individuellen Steuersatz nutzen

Wenn Ihr individueller Steuersatz unter 25% liegt, können Sie in der jährlichen Steuererklärung die bereits gezahlte Abgeltungssteuer angeben und die Differenz zum persönlichen Steuersatz vom Finanzamt erstattet bekommen. Wenn Sie hauptsächlich Kapitalerträge erzielen, kann sich die Angabe lohnen.

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