Was ist eine Nichtabnahmeentschädigung?

Nicht nur Sie als Kreditnehmer binden sich für eine lange Zeit an ein Kreditinstitut, wenn Sie einen Kreditvertrag abschließen. Die Bank muss für das verliehene Kapital ebenfalls Sicherheiten stellen und das Kapital zur Verfügung haben. Banken zahlen Anlegern Zinsen, wenn diese ihr Geld bei der Bank zum Beispiel als Festgeld, Pfandbrief oder Anleihe hinterlegen. Das eingenommene Geld zahlt die Bank an Kreditnehmer aus. Die Differenz zwischen der Zinszahlung an den Anleger und dem Zinssatz des Darlehens ist die Marge, die die Bank erhält.

Wenn der Kredit nicht zustande kommt – die Nichtabnahmeentschädigung für die Bank

Wenn Sie zum Beispiel einen Kredit für eine Immobilie in Höhe von 100.000 Euro aufnehmen möchten, bietet die Bank ihren Anlegern einen Zinssatz von 2% für eine feste Anlage. Sie zahlen für Ihren Kredit einen Zinssatz von 5%. Die Bank erwirtschaftet damit also eine Zinsmarge von 3%.

Die Bank geht selbstverständlich davon aus, dass Sie Ihre Verpflichtungen über die Laufzeit erfüllen und den Kredit so schnell wie möglich abrufen. Leider kann es auch passieren, dass Sie den Kreditbetrag doch nicht abrufen können, weil Sie die Immobilie im Rahmen einer Versteigerung nicht ersteigern können oder Sie Zweifel an der Werthaltigkeit der Immobilie haben. Wenn die Widerrufsfrist für den Kreditvertrag bereits abgelaufen ist, müssen Sie eine Nichtabnahmeentschädigung an das Kreditinstitut zahlen.

Wie berechnet sich die Nichtabnahmeentschädigung?

Zur Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung nutzt die Bank verschiedene Faktoren. Zum einen versucht die Bank nun, das Geld auf einem anderen Wege anzulegen. Schafft Sie es immerhin, das Kapital noch für einen Zinssatz von 2,5% anzulegen, sind zumindest die Zinszahlungen an den Anleger der Bank gedeckt. Die Marge der Bank beträgt dann aber nur noch 0,5% statt 3%. Die Differenz muss von Ihnen als Nichtabnahmeentschädigung gezahlt werden. Neben dem reinen Margenschaden entstehen der Bank außerdem Kosten, die nun nicht über die Vertragslaufzeit gedeckt werden. So hat das Kreditinstitut zum Beispiel schon Schätzungen der Immobilie vorgenommen oder eine Grundschuldbestellung in Auftrag gegeben.

Banken handhaben die Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung unterschiedlich. Einige Institute gehen von einem pauschalen Prozentsatz der Gesamtdarlehenssumme aus, andere stellen detaillierte Berechnungen an. In jedem Fall sollte eine Nichtabnahme eines Kredits sehr gut überlegt sein, da hohe zusätzliche Kosten entstehen können.

Nichtabnahmeentschädigung verhindern

Der Immobilienkauf ist ohnehin recht komplex. Wenn Sie sich für eine Immobilie entscheiden, die auf dem normalen Markt erhältlich ist, können Sie mit dem Verkäufer zum Beispiel einen Vorvertrag über den Kauf verhandeln und sich danach um eine Finanzierung kümmern. Alternativ können Sie auch eine Finanzierungsbestätigung bei Ihrer Bank einholen. Diese bestätigt Ihnen dann, dass der Kauf der Immobilie auf jeden Fall finanziert wird.

Bei Immobilien, die im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben werden sollen, ist das ungleich schwieriger. Im Normalfall verlangen die Amtsgerichte die Hinterlegung einer Sicherheit, um mitbieten zu dürfen. Bei hochwertigen Immobilien können Sie die Sicherheit aber häufig nur mit einem entsprechenden Kredit hinterlegen. Im schlimmsten Fall haben Sie den Kreditvertrag abgeschlossen, werden aber bei der Auktion überboten und können die Immobilie nicht übernehmen. Verzichten Sie im Zweifelsfall lieber auf den Abschluss der Kreditvertrags, wenn Sie nicht sicher sein können, ob die Auktion erfolgreich ist.

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