Was ist ein Oder-Konto?

Ein Oder-Konto ist eine spezielle Form des Girokontos, bei dem es mehr als einen Eigentümer gibt. Girokonten lassen sich grundsätzlich entweder als Einzel- oder als Gemeinschaftskonto einrichten. Bei Gemeinschaftskonten kann es theoretisch unbegrenzt viele Eigentümer geben, die über das Konto verfügen können. Hierfür gibt es zwei verschiedene Varianten: das Oder-Konto und das Und-Konto.

Das Und-Konto ist kaum noch gebräuchlich, da es schwierig in der Abwicklung ist. Bei einem Und-Konto müssen alle Eigentümer des Kontos gemeinsam über das Kapital verfügen. So dürfen Banken zum Beispiel keine EC-Karte ausgeben, da diese nur von einer Person genutzt werden kann. Auch Onlinebankingfunktionen sind bei Und-Konten nicht möglich.

Das Oder-Konto

Bei einem Oder-Konto darf jeder Eigentümer allein über das vorhandene Kapital auf dem Konto verfügen. Jeder Eigentümer entscheidet also über die Mittel, als wäre es sein eigenes Konto. Für bestimmte Rechtsgeschäfte ist aber dennoch eine gemeinsame Verfügung notwendig. So kann ein einzelner Eigentümer keinen Dispositionskredit einrichten lassen. Auch Änderungen der Kontoart oder die Einrichtung von Onlinebanking ist in der Regel nur mit der Zustimmung aller Eigentümer möglich.

Die Eigentümer des Kontos haften gegenüber der Bank gesamtschuldnerisch. Wenn auf dem Konto ein Saldo besteht, darf das Kreditinstitut diesen von einem Miteigentümer in der vollen Höhe einfordern. Dieser kann sich dann gegebenenfalls die entsprechenden Anteile der anderen Eigentümer auf zivilrechtlichen Wege zurückholen.

Bei Lebenspartnern ist die Einrichtung eines Oder-Kontos üblich. Dasselbe gilt für Konten, bei denen Kinder Kontoinhaber werden. Die Eltern erhalten in diesem Fall als gesetzlicher Vertreter ebenfalls eine Vollmacht und dürfen jeder für sich über das Konto verfügen.

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Wann ist ein Oder-Konto nicht geeignet?

Ein Oder-Konto ist nicht geeignet, wenn sich die Eigentümer nicht über die Verwendung des Guthabens einigen können. Ein typisches Beispiel ist eine Erbengemeinschaft, bei der die Aufteilung des Kapitals noch nicht geklärt ist. Mit einem Und-Konto umgehen die Erben dann das Risiko einer eigenmächtigen Geldabhebung durch eine Einzelperson.

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