Was ist ein Organkredit?

Ein Organkredit ist ein Darlehen, das von einem Kreditinstitut an eine dem Unternehmen nahestehende natürliche oder juristische Person vergeben wird. Entscheidend ist hierbei die tatsächliche Verbindung zwischen den beiden Parteien. Das Kreditwesengesetz regelt ausdrücklich, unter welchen Voraussetzungen ein Organkredit vergeben werden darf.

Grundsätzlich sind von den Regelungen Personen betroffen, die eine leitende Funktion in einem der Organe des Kreditinstituts bekleiden. Dazu gehören zum Beispiel Geschäftsführer, Vorstände, Gesellschafter, Aufsichtsräte oder Handlungsbevollmächtigte. Das Gesetz bezieht dabei ausdrücklich auch die Lebenspartner, Ehepartner und minderjährige Kinder der Personen ein. Ebenfalls betroffen sind Unternehmen, an denen das Kreditinstitut oder eine der eben genannten Personen zu mehr als zehn Prozent beteiligt ist. Außerdem gelten die besonderen Regelungen für Unternehmen, die mehr als zehn Prozent der Anteile an dem Kreditinstitut selbst halten. Die Kreditvergabe ist eingeschränkt, damit es nicht zu Interessenkonflikten bei der Vergabe der Kredit kommen kann.

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Welche Voraussetzungen müssen für einen Organkredit erfüllt sein?

Den Kreditentscheid müssen alle Geschäftsleiter des Instituts gemeinsam und einstimmig treffen. Zudem dürfen die Kredite nur im üblichen Bedingungsrahmen vergeben werden. Sonderzinssätze sind nur im Rahmen von allgemeinen Mitarbeiterprogrammen erlaubt. Soweit in dem Kreditinstitut ein Aufsichtsrat existiert, muss auch dieser einstimmig der Kreditvergabe zustimmen.

Wann finden die Sonderregelungen für Organkredite keine Anwendung?

Das Kreditwesengesetz definiert einige Fälle, in denen die Sonderregelungen keine Anwendung finden. Dazu gehören zum Beispiel generell Kredite mit einem Volumen von weniger als 50.000 Euro. Zudem dürfen Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte einen Kredit bis zur Höhe ihres Jahresgehalts erhalten. Dasselbe gilt auch für Angehörige von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten. Daneben gibt es noch einige weitere Bagatellfälle, bei denen die maximale Höhe des Kredits abhängig von den anrechenbaren Eigenmitteln des jeweiligen Kreditinstituts ist.

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