Was ist eine Notarbestätigung?

Die Notarbestätigung kann nur ein Notar ausstellen. Andere übliche Begriffe dafür sind Rangbescheinigung oder Rangmitteilung. Die Notarbestätigung wird bei Immobiliengeschäften benötigt, bei denen der Käufer einen Teil oder den gesamten Kaufpreis bei einer Bank finanziert. Für ein Immobiliendarlehen verlangt das Kreditinstitut die Eintragung einer Grundschuld im entsprechenden Bereich des Grundbuchs. Die gewünschte Kreditsumme kann theoretisch erst ausgezahlt werden, wenn die Eintragung erfolgt ist.

Der Notar prüft im Rahmen des Kaufvertrags, ob eine Eintragung im Grundbuch im gewünschten Rang möglich ist. Zudem überprüft er, ob es gegebenenfalls noch andere Anträge auf Eintragung einer Grundschuld gibt, die bisher noch nicht bearbeitet wurden. Spricht nichts gegen eine Eintragung der Grundschuld, kann der Notar die entsprechende Notarbestätigung ausstellen. Legt der Kreditnehmer der Bank die Bestätigung vor, kann die Darlehenssumme in der Regel ausgezahlt werden.

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Form der Notarbestätigung

Die Notarbestätigung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Grundsätzlich kann der Notar einen Freitext erstellen, in dem er der finanzierenden Bank bestätigt, dass die Eintragung der Grundschuld zum beantragten Rang erfolgen wird. Er darf das Schreiben auch mit seinem Siegel versehen. Trotz Siegels wird die Bestätigung aber nicht zu einer Urkunde. Der Notar haftet für die ausgestellte Bestätigung gegenüber der Bank. Erfolgt die Bestellung der Grundschuld später nicht zu den angegebenen Kriterien, ist der Notar für den entstandenen Schaden verantwortlich.

Wie lange dauert die Erstellung einer Notarbestätigung?

Der Notar ist beim Erstellen einer Rangbescheinigung grundsätzlich nicht an bestimmte Fristen gebunden. Käufer sollten aber mit ein bis zwei Wochen Bearbeitungsdauer rechnen. Bei der Anfrage an das Grundbuchamt fragt der Notar unter anderem auch nach eventuell bestehenden Anträgen. Diese sind bei den meisten Grundbuchämtern nicht tagesaktuell zu sehen, sondern erst mit einigen Tagen Verzögerung, sodass die endgültige Antwort erst nach einer Woche oder später erfolgt.

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