Was ist eine Pfandhaftentlassung?

Eine Pfandhaftentlassung spielt nur bei Grundstücken eine Rolle, die in Teilen verkauft werden sollen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Bauträger ein Grundstück kauft und dort ein Mehrfamilienhaus baut, bei dem dann mehrere Eigentumswohnungen verkauft werden sollen. Auch wenn sich jemand dazu entschließt, einen Teil seines Grundstücks zu verkaufen, kann es dazu kommen, dass eine Pfandhaftentlassung sinnvoll ist.

Was ist eine Pfandhaftentlassung?

Eine Pfandhaftentlassung ist eine Vereinbarung, die bei der Teilung von Grundstücken in jedem Kaufvertrag getroffen werden sollte. In der Regel werden Immobilienkäufe durch eine Bank finanziert. Diese lässt sich für die Besicherung des Kredits eine Grundschuld in das Grundbuch des Grundstücks eintragen. Nicht immer ist bei einer beschlossenen Teilung des Grundstücks auch schon eine Aufteilung des Grundbuchs vorgenommen worden. In diesem Fall ist noch das Grundbuch für das ungeteilte Grundstück gültig. Bei einer Finanzierung lässt das Kreditinstitut dann die vereinbarte Grundschuld in das Grundbuch für das Gesamtgrundstück eintragen und nimmt die Pfandhaftentlassung in den Vertrag mit auf. Sobald eine Trennung des Grundbuchs durchgeführt wurde, wird die Grundschuld auf das Grundbuch des neuen Eigentümers übertragen und aus den anderen Grundbüchern gelöscht.

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Was passiert, wenn keine Pfandhaftentlassung vereinbart ist?

Wenn keine Pfandhaftentlassung vereinbart wurde, haften alle Eigentümer des Grundstücks gesamtschuldnerisch für die vereinbarte Grundschuld. Zudem kommt es dann bei der weiteren Aufteilung schnell zu Problemen, weil auf dem Grundstück bereits eine Grundschuld besteht und weitere Rechte nur nachrangig eingetragen werden können. Insofern sollten alle Parteien bei einem Teilverkauf eines Grundstücks darauf achten, dass die Pfandhaftentlassung in den notariellen Kaufvertrag aufgenommen wird. So kommt es auch nicht zu bösen Überraschungen, wenn die Aufteilung des Grundbuchs länger dauern sollte.

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1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort

  • Pfandentlassungserklärung.
    Wir wollen ein Teil unser Grundstück verkaufen. Der Erstellung der Urkunde(n) zusammenhängenden Institutsaufwand haben einen Betrag von 150,00 Euro berechnet, wer muss Bezahlen. Käufer oder Verkäufer?

    Lg

    Antworten

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