Raumsicherungsübereignung

Gläubiger und Schuldner spielen im Finanzwesen zwei wesentliche Rollen, zwischen denen die Sicherungsgebung entscheidend für ein Zusammenkommen ist. Die Raumsicherungsübereignung stellt in diesem Falle aber eine gesonderte und besondere Form dar, wofür ein Raumsicherungsübereignungsvertrag abgeschlossen wird. Dieser beinhaltet wesentliche Punkte, welche den Gläubiger gegenüber seinem Schuldner finanziell absichert. In den meisten Fällen kommen Raumsicherungsübereignungen zwischen einem Unternehmen und Lieferanten vor.

Angaben aus einer Raumsicherungsübereignung – Vertrag

Der Kreditnehmer nimmt in diesem Falle die Rolle des Sicherungsgebers ein, er ist der Schuldner gegenüber dem Gläubiger (Darlehensgeber). Beide Namen, inkl. gültiger Anschrift, müssen in einem korrekt geführten Vertrag vorkommen. Im Anschluss muss der Gegenstand der Sicherungsübereignung festgehalten werden. Dies kann ein beweglicher Gegenstand sein, wie etwa diverse Kraftfahrzeuge oder Hilfs- und Betriebsstoffe aus einem Lager. Dieses Sicherungsgebiet muss im Vertrag genau per Skizze definiert werden. Die Lageskizzen sind sogar entscheidend für die Gültigkeit des Vertrages.

Wichtig ist zudem eine schriftliche Übertragung der Rechte. Dies kann der Darlehensnehmer natürlich nur dann tun, wenn er die Eigentumsrechte der Gegenstände aus dem Lager hat. Nur dann kann er die Rechte auch an den Darlehensgeber übertragen. Die Gegenstände müssen dabei dem Sicherungsnehmer nicht ausgehändigt werden, sodass auch dieser Teil unter dem Begriff „Aufbewahrung“ aufzuführen ist. Der Sicherungsgeber jedoch verpflichtet sich, das Gut sorgfältig und sicher aufzubewahren.

In einer gültigen Raumsicherungsübereignung gehören auch die Punkte Sicherungszweck und die Bestandslisten. Der Zweck, weswegen die Güter zur Sicherung übermittelt werden, muss klar ersichtlich sein. Auch muss der Inhalt des Lagers mit Hilfe einer Bestandsliste ausgestellt werden. Dies sollte einmal jährlich aktualisiert werden, wobei der Sicherungsnehmer auch verlangen kann, dies häufiger zu tun. Wer an dieser Stelle falsche Angaben hinterlässt, der kommt dennoch nicht um die Sicherungsübereignung im Bedarfsfall herum.

Raumsicherungsübereignung Form

Tatsächlich ist die Sicherungsübereignung im Allgemeinen nicht an eine strikte Form gebunden und muss auch nicht per Notar abgesiegelt werden. Das bedeutet, dass sogar eine mündliche Übertragung erfolgen kann. Generell empfiehlt sich aber, solche Dinge schriftlich festzuhalten, denn vor Gericht können mündliche Aussagen nicht bewiesen werden. Wird hingegen ein Grundstück übereignet, so bedarf es hier der Beurkundung durch einen Notar. In allen anderen Fällen ist es sinnvoll, vertraglich festzuhalten, wann der jeweilige Besitz wieder zurück übereignet wird. Dies muss nämlich nicht zwangsläufig mit der Rückzahlung des Kredites passieren, sondern kann darüber hinaus bestehen.

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