Was ist der Restkaufpreis?

Auch der Restkaufpreis beschreibt einen Begriff aus dem Leasing. Dabei handelt es sich um den Preis, zu dem das Leasinggut nach Ablauf der Leasingdauer verkauft wird. Meist übernimmt der Fahrzeughalter nach Ablauf der Vertragslaufzeit das Fahrzeug zu einem vorher bekannten Restwert und beendet damit den Leasingvertrag. Damit geht das gefahrene Fahrzeug in das Eigentum des Halters über. Dieser kann nun sämtliche Rechte daran ausüben, einen eigenen Weiterverkauf tätigen oder es verschenken.

Leasing und Erstzahlung

Wer Leasen möchte, der muss mit etwas höheren Kosten rechnen, wenn man dies mit einem herkömmlichen Kredit vergleicht. Zu Beginn des Leasings kann es sein, dass eine Erstzahlung verlangt wird, wonach folglich die monatlichen Leasingraten berechnet werden können. Da dies zusammen mit der Laufzeit nicht deckungsgleich aufgeht, bleibt ein Restkaufpreis übrig. Dieser kann entweder direkt bezahlt werden oder für die Anzahlung eines weiteren Fahrzeuges verwendet werden. Letzteres bedeutet dann meist auch einen weiteren Leasingvertrag.

Möglichkeiten für den Restkaufpreis

Entweder der Leasingnehmer tilgt die Summe des Restkaufpreises und übernimmt das Fahrzeug, oder aber er gibt es zurück und verlängert seinen Vertrag mit einem anderen Fahrzeug. Den Restwert bekommt man in den meisten Fällen auch mittels Kredit finanziert, was sich Restwertfinanzierung nennt. Dies wird meist auch bei Personen getan, die keine perfekte Bonität aufweisen. Auch ist es natürlich sinnvoll, sich schon während der Laufzeit den Restwert zusammenzusparen. Dann wird kein Restwertkredit nötig und es müssen keine neuen Schulden zzgl. Zinsen aufgenommen werden.

Ebenso sinnvoll ist es, eine höhere Anzahlung in Kauf zu nehmen, denn auch das reduziert den Restwert erheblich. Wichtig zu wissen ist, dass der Restkaufpreis nicht den aktuellen Verkehrswert darstellt. Dieser kann natürlich aufgrund von Schäden oder wegen Abnutzungen niedriger sein als der Kaufpreis. Sofern der Verkehrswert höher ausfällt, kann der Leasingnehmer am Mehrwert beteiligt werden.

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