Was sind Rückstellungen?

Ungewisse Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden als Rückstellungen bezeichnet. Dabei sind diese in ihrem Bestehen, ihrem Zeitpunkt und in ihrer Höhe nicht sicher. Ein ähnlicher Begriff namens Rücklagen wird häufig mit den Rückstellungen verwechselt, allerdings haben diese beiden Begriffe nichts miteinander zu tun. Rücklagen stellen Verbindlichkeiten dar, während Rückstellungen finanzielle Reserven aus Eigenkapital beschreiben.

Rückstellungen bilden

Gewisse Verbindlichkeiten sind in Grund, Höhe und Fälligkeit bekannt, zumindest einer oder zwei dieser Parameter. So gehören die Rückstellungen zu den Schulden eines Unternehmens und damit auch zu den Teilen des Fremdkapitals. Je höher die Rückstellungen, desto geringer der Gewinn.

Auflösung der Rückstellungen

Gleiches gilt natürlich auch umgekehrt, wenn eine Verbindlichkeit nicht mehr besteht. Dann werden die Rückstellungen aufgelöst. Dies passiert beispielsweise dann, wenn Aufwand und Rückstellung identisch sind oder die Rückstellungen höher als der Aufwand sind. In letzterem Fall erhöht sich sogar der Gewinn aus dem überzähligen Restbetrag. Ist der Aufwand hingegen höher als die Rückstellung, so entsteht ein Verlust, wobei der betriebliche Aufwand den überzähligen Betrag darstellt. Findet überhaupt kein Aufwand statt, so muss der komplette Rückstellungsbetrag angesetzt werden.

Rückstellungsarten

Rückstellungen dürfen nicht für alle Verbindlichkeiten gebildet werden, denn dies ist im Handelsrecht festgelegt. So unterscheidet man zwischen Schuldrückstellungen und Aufwandsrückstellungen. Bei den Schuldrückstellungen wird in ungewissen Verbindlichkeiten und Drohverlusten unterschieden, wobei in letzterem Fall auf jeden Fall Rückstellungen gebildet werden sollten. Die Aufwandsrückstellungen werden aus Selbstverpflichtung gebildet und beschreiben beispielsweise Instandhaltungsrückstellungen oder Kulanzrückstellungen. Kulanzrückstellungen werden folglich freiwillig gebildet, wenn das Unternehmen Gewährleistungen anbietet.

Gewöhnliche und ungewisse Verbindlichkeiten

Rückstellungen werden klar von ungewissen und gewöhnlichen Verbindlichkeiten unterschieden, wobei aber beide in die Spalte des Fremdkapitals gehören. Die Rückstellungen müssen in Kategorien eingeteilt werden. So gehören die Rückstellungen für Pensionen und andere Verpflichtungen in eine Sparte, während die Steuerrückstellungen einer anderen zugeordnet werden müssen. Letztere werden nur für Steuern gebildet, welche während dem laufenden Geschäftsjahr angefallen sind und noch nicht genau bestimmt werden können. Nun gibt es noch die sonstigen Rückstellungen, zu denen unter anderem die Drohverlustrückstellungen oder die Prozessrückstellungen gehören.

Die Verbindlichkeiten sind im Übrigen der Passiva der Bilanz zuzuordnen. Der nicht bestimmbare Aufwand am Abschluss-Stichtag bleibt auch bis kurz vorher ungewiss. Höhe und Fälligkeit sind bis Dato unbekannt, gehören allerdings trotzdem zur buchhalterischen Passivierungspflicht und müssen gebildet werden. Allerdings müssen dafür sogar Rückstellungsvoraussetzungen erfüllt sein.

Voraussetzungen für die Rückstellungsbildung

Verbindlichkeiten müssen im abgelaufenen Geschäftsjahr entstanden sein, um als Rückstellung zu gelten. Rückstellungen dürfen außerdem nur dann gebildet werden, wenn es sich um Verbindlichkeiten handelt, welche im Prinzip nach bestehen. Nicht gebildet werden dürfen sie, wenn Geschäftsrisiken daraus bestehen. Auch muss das Unternehmen fähig sein, die Höhe der Rückstellungen zu schätzen. Rückstellungen, welche älter als ein Jahr sind, müssen zuzüglich verzinst werden.

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