Was ist eine Teilbaugenehmigung?

Eine Teilbaugenehmigung ist ein vorläufiges positives Gesamturteil eines Baugenehmigungsverfahrens. In der Chronologie des Verfahrens liegt es nach der Einreichung des Bauantrages, jedoch vor der endgültigen Baugenehmigung der einzelnen Teile des Bauvorhabens.

Rechtlicher Hintergrund

Grundsätzlich herrscht in Deutschland gemäß Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz Baufreiheit. Demzufolge kann man theoretisch auf dem Grund und Boden bauen, was man möchte. Allerdings wurde von der Regierung ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgesprochen, sodass einige Bauvorhaben einer Genehmigung bedürfen. Demnach ist eine Baugenehmigung also die „baurechtliche Unbedenklichkeitserklärung“ der Behörden.

Die Teilbaugenehmigung dient in diesem Kontext der Beschleunigung des Verfahrens, um schneller mit dem Bauen beginnen zu können. Rechtlich ist diese Art der Genehmigung im öffentlichen Baurecht geregelt. In Niedersachsen beispielsweise in den Paragraphen 76 und 77 der Bauordnung (BauO). Dort ist die Teilbaugenehmigung auf drei Jahre beschränkt.

Abgrenzung der Teilbaugenehmigung

Die Komposition „Teil-bau-genehmigung“ impliziert bereits, dass das Bauvorhaben nur teilweise genehmigt wird. Damit unterscheidet sich die Teilbaugenehmigung von der Baugenehmigung. Denn die Baugenehmigung genehmigt alle bei dem Bauvorhaben geplanten Teile.

Demgegenüber trifft die teilweise Baugenehmigung nur eine Aussage über die grundsätzliche Baurechtskonformität des gesamten Vorhabens. Damit verfügt diese jedoch nur eine teilweise Aufhebung des präventiven Bauverbots. Die Genehmigung der Ausgestaltung der einzelnen Teile des Bauvorhabens steht nach der Teilbaugenehmigung also noch aus.

Allerdings unterscheidet sich die teilweise Baugenehmigung mit der schrittweisen Aufhebung des präventiven Bauverbots von einem Bauvorbescheid. So berechtigt die teilweise Baugenehmigung nämlich bereits zum bauen. Dies tut der Bauvorbescheid nicht, da er zwar eine vorläufige Aussage über die Rechtskonformität des Bauvorhabens macht, jedoch nicht das präventive Bauverbots aufhebt. Wobei die Baugenehmigung sich auf alle Bestandteile des Bauvorhabens bezieht und damit eine „endgültiges“ Urteil darstellt.

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