Was ist eine valutierende Kreditsumme?

Die valutierende Kreditsumme bezeichnet den momentanen Kontostand des Darlehenskontos. Dies kommt der aktuellen Restschuld am nächsten – die Summe, die der Kreditnehmer dem Kreditgeber noch zurückzahlen muss. Grundsätzlich lässt sich dieses Restdarlehen anhand der zur Verfügung stehenden Daten berechnen. Dafür muss wiederum ein exakter Zeitpunkt festgelegt werden. Beispielsweise kann ein Jahreskontoauszug die valutierende Kreditsumme aus dem letzten Jahr ausweisen. Sind in diesem Fall neue Zahlungen eingegangen, lässt sich dies oftmals erst im Zuge der neuen Abrechnung berücksichtigen. Gegebenenfalls fordert der Kreditnehmer auch die aktuelle valutierende Summe an, zum Beispiel um eine Umschuldung vorzunehmen. Nur so ist es einem neuen Kreditgeber möglich, die valutierende Restsumme inklusive der Gebühren und Zinsen zur Verfügung zu stellen.

Exponentielle Tilgung des Darlehens

Die jeweilige valutierende Kreditsumme gilt als entscheidender Faktor für den gesamten Kredit. Über die gesamte Laufzeit bleibt der prozentuale Anteil der Zinsen bestehen. Was sich verändert, ist ihre absolute Höhe mit jedem Rechnungsschluss. Beispielsweise bei einem Immobilien- und Baukredit zahlt der Kreditnehmer jeden Monat feststehende Raten. Mit sinkender Zinslast, reduziert sich die valutierende Restsumme. Damit steigt der konkrete Tilgungsanteil. Diese Kreditformen werden als exponentiell bezeichnet.

Bürgschaften und Sicherheiten

Nicht nur bei einem ordentlichen Verlauf eines Darlehens, sondern auch bei Problemen ist die valutierende Kreditsumme von Bedeutung. Tritt zum Beispiel ein Bürge für die Kreditsicherheiten ein, kommt er im Ernstfall für die valutierende Kreditsumme auf und nicht für den gesamten Kredit in der vollen Höhe. Daran orientieren sich schlussendlich die jeweiligen Bankgebühren, da sich diese anhand der gesamten Kredithöhe berechnen.

Auch der Kreditnehmer hat Rechte, was seine Kreditsicherheiten anbelangt, die in Verbindung mit der Grundschuld stehen. Ist das Darlehen zum Beispiel mit 60.000 Euro getilgt und die Grundschuld beläuft sich auf 120.000 Euro, kann die Grundschuld zu einem gewissen Teil frei werden. Der Kreditnehmer hat die Option, eine Abtretung oder eine Reduzierung zu beantragen.

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