Der Darlehensgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die einen Kredit an den Kreditnehmer bzw. Darlehensnehmer für eine bestimmte Zeit gewährt. In der Gesetzgebung wird vom Darlehensgeber gesprochen. Eine weitere gängige Bezeichnung ist der Gläubiger.
Die Überlassung des Darlehens ist für den Kreditgeber mit einem hohen Risiko verbunden, denn der Kredit könnte ausfallen. Daher erhält der Kreditgeber in der Regel eine Entlohnung in Form von Zinsen, die zusätzlich zu dem geliehenen Geld zurückgezahlt werden müssen. Typischerweise ist der Darlehensgeber eine Bank, eine Sparkasse, eine Bausparkasse oder eine Versicherung. Die Rechte und Pflichten des Darlehensnehmers sind im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.
Wer legt die Bedingungen des Darlehens fest?
Da das Risiko zum größten Teil bei dem Darlehensgeber liegt, kann dieser auch die individuellen Bedingungen festlegen, solange der Darlehensvertrag die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt und keine Übervorteilung bzw. Wucher vorliegt. Es werden die sogenannten allgemeinen und besonderen Darlehensbedingungen definiert, um die Rahmenbedingungen des Kredits zu konkretisieren. Hier werden die Vertragspflichten, sowie auch mögliche zusätzliche Sicherheiten festgehalten. Dies kann beispielsweise die regelmäßige Übersendung von Kontoauszügen sein. Die weitere Ausgestaltung des Darlehensvertrags ist Verhandlungssache zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer.