Ein Darlehensvertrag legt fest, zu welchen Rahmenbedingungen ein Kreditgeber einer Person (Darlehensnehmer) eine festgelegte Geldsumme oder eine vertretbare Sache überlässt. Die Geldsumme oder Sache muss zu einem im Voraus vereinbarten Zeitpunkt in gleicher Menge und Art zurückerstattet werden. Der Darlehensvertrag ist das mündliche oder schriftliche Ergebnis des Darlehensantrags und umfasst die Bedingungen, unter denen ein Kredit überlassen wird und wie dieser zurückgezahlt werden muss. Bereits die mündliche Absprache kann einen gültigen Vertrag darstellen. Typischerweise werden Sie aber nur vollständig schriftliche dokumentierte Darlehensverträge antreffen. Auch wenn der schriftliche Darlehensvertrag keine Pflicht darstellt, sollten alle Rahmenbedingungen schriftlich festgehalten werden. Außerdem sollten Sie alle grundlegenden Aussagen verstehen, um Klarheit über den Inhalt zu gewinnen. Bei kleineren Kreditsummen werden die Details manchmal nur im Darlehensantrag festgehalten. Bei größeren Summen, wie beispielsweise Baufinanzierungen ist ein gesonderter Vertrag marktüblich.
Darlehensvertrag: Welche Inhalte werden benötigt?
Ein rechtlich verlässlicher Vertrag besteht aus mehreren Komponenten. Die Rechten und Pflichten werden im § 488 Abs. 1 BGB beschrieben. Der Darlehensgeber verpflichtet sich, eine bestimmte Geldsumme oder Sache zu überlassen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, die Zinsen zu zahlen und bei Fälligkeit das Darlehen zurückzuerstatten.
Besonders hervorzuheben sind die Bestandteile:
- Höhe des vergebenen Darlehens
- die vereinbarte Laufzeit
- der Zinssatz
- die Höhe der Raten
- die Anzahl und der Zahlungszeitpunkt der Raten