Einen Nominalbetrag finden Sie in verschiedenen Bereichen des Finanzwesens. Häufig wird er bei Anleihen verwendet, aber auch bei Zahlungsmitteln, Aktien und Krediten ist der Begriff anwendbar. Bei Krediten entspricht der Nominalbetrag in der Regel dem Bruttokreditbetrag.
Inhaltsverzeichnis
Nominalbetrag bei Krediten
Der Nominalbetrag enthält den Nettokreditbetrag und alle dazukommenden Kosten. Den Nettokreditbetrag bekommen Kreditnehmer ausgezahlt, die Zinszahlungen berechnet das Kreditinstitut aber auf den Nominalbetrag des Kredites. Eine Differenz ergibt sich vor allem, wenn zusätzliche Versicherungen beim Abschluss des Vertrags ausgewählt werden. Die Kosten für eine Restschuldversicherung überweist das Kreditinstitut dann direkt an den Versicherer.
Bei Immobiliendarlehen ist je nach Darlehensgestaltung auch ein Disagio im Nominalbetrag zu berücksichtigen. Zahlt das Kreditinstitut zum Beispiel nur 97% der Darlehenssumme aus, berechnen sich die Zinsen dennoch auf den Nominalbetrag, der 100% der Darlehenssumme entspricht.
Nominalbetrag bei Anleihen und Aktien
Bei Aktien und Anleihen ist der Nominalbetrag immer der, der auf der entsprechenden Aktie beziehungsweise Anleihe vermerkt ist. Praktisch jede Anleihe hat einen Nominalwert. Dieser ist über die gesamte Laufzeit der Anleihe identisch. Der Inhaber der Anleihe erhält den Nominalwert am Ende der Laufzeit zurückgezahlt. Aktien können ebenfalls einen Nominalwert besitzen. Zusammen mit der Euro-Einführung wurden aber auch nennwertlose Aktien eingeführt. Die Mehrzahl der heute gehandelten Aktien ist nennwertlos. Bei Aktien mit einem Nominalwert muss dieser mindestens einen Euro betragen.
Der Nominalbetrag muss nicht mit dem Kurswert identisch sein. Ältere Anleihen mit einem hohen Zinssatz können auf dem freien Markt zum Beispiel Preise deutlich über dem Nominalwert erlösen. Am Ende der Laufzeit wird unabhängig vom Kurswert dennoch nur der Nominalwert ausgezahlt.
Nominalbetrag bei Zahlungsmitteln
Jeder Geldschein und jede Geldmünze hat einen aufgedruckten Nominalwert, der gesetzlich festgelegt wurde. Im normalen Zahlungsverkehr erhalten Sie für Ihre Münzen und Geldscheine immer den aufgedruckten Nominalbetrag. Anders verhält es sich zum Beispiel bei Sammlermünzen, die aus Gold oder Silber bestehen. Eine 5-Euro-Münze aus reinem Gold ist in der Regel deutlich mehr wert als fünf Euro. Wird sie allerdings für einen normalen Zahlungsvorgang eingesetzt, gilt der Nominalbetrag. Sammler zahlen für solche Münzen allerdings in der Regel deutlich höhere Preise.