Auch der Begriff Reallast steht im Zusammenhang mit Grundstücken oder Immobilien und stammt aus dem Finanzwesen. Dabei handelt es sich um eine dingliche Sicherheit. Im Grundbuch werden sämtliche Ansprüche aus einer Reallast eingetragen und ein Begünstigter festgestellt. Dieser hat folglich Ansprüche auf diverse Leistungen, die aus dem Grundstück oder der Immobilie gezogen oder erwirtschaftet werden. Diese Ansprüche bezeichnen sowohl einfach nur Naturalien oder natürlich Geld. Landwirtschaftlich genutzte Grundstücke erwirtschaften zunächst Naturalien, vermietete Immobilien bringen Mietzahlungen, also Geld ein.
Wann wird die Reallast angewandt?
Am häufigsten kommt die Reallast bei Grundstücksübertragungen zum Tragen. Ein Grundstück kann somit noch zu Lebzeiten auf einen Erben überschrieben werden. Demjenigen, der das Grundstück vererbt, wird im Grundbuch ein Wohnrecht eingetragen. Wird dies nicht gewünscht, so kann dort auch festgelegt werden, dass eine bestimmte Zahlung aus den Ansprüchen zugeschrieben wird. Die Erben müssen sich dann natürlich diese Zahlungen halten. Die Reallast hat dabei auch einen Einfluss auf den Wert der Immobilie, denn dadurch ist das Grundstück erst einmal belastet, sodass damit die Besicherungen für einen Kredit oder eine Hypothek sinken.
Unterschiede im Zusammenhang mit der Reallast
Das Grundstück wird mit Eintragung in das Grundbuch mit dem Begünstigten belastet. Dabei ist in diesem Zusammenhang zwischen dem Stammrecht, dem dinglichen Recht auf einzelne Leistungen, einem persönlichen Anspruch auf einzelne Leistungen und einer abzusichernden Forderung zu unterscheiden.
Wie lange müssen Leistungen erbracht werden?
Die Forderung aus einer Reallast kann im Notfall auch in Form einer Zwangsversteigerung eingefordert werden. Der Erbe ist verpflichtet, beispielsweise Erträge aus der eigenen Landwirtschaft an die ehemaligen Eigentümer zu entrichten. Auch monatliche Renten können festgelegt werden, ebenso ist es möglich, dass jeden Monat eine gewisse Anzahl an Eiern, Butter und Mehl geliefert werden muss oder ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt wird. Die vereinbarten Leistungen müssen entweder über einen festgelegten Zeitraum erfolgen, können aber auch erst mit dem Tode der Person enden.
Auf diese Art und Weise ist es möglich, spätere Erben noch während der Lebzeiten zu begünstigen und sich selbst womöglich zu entlasten. Üblich ist dies in weiten Teilen bei landwirtschaftlichen Betrieben, wenn ohnehin feststeht, dass die Kinder den Hof einmal weiterbewirtschaften sollen. Ist dies vielleicht schon passiert und möchten sich ehemalige Eigentümer aus dem Geschäft ziehen und in Rente gehen, kann ein frühzeitiges Erbe die Verhältnisse klären und für beide Seiten eine Lösung darstellen.
Entstehung der Reallast
Wichtig allerdings bei der Entstehung der Reallast ist, dass sich alle Parteien darüber einig sein müssen, dass der Grundeigentümer wiederkehrende Leistungen an die Berechtigten erbringen muss. Auch können die Verträge beinhalten, dass sich diese Leistungen an veränderte Verhältnisse anpassen lassen können. Somit kann die Bestellung einer Reallast auch zugunsten der Berechtigten erfolgen, ebenso wie sie den Begünstigten zukommen kann.