
Dass sich ein Abflug verzögert, ist bei Weitem keine Seltenheit. Bleibt die Verspätung zeitlich im Rahmen, ist das zu verschmerzen. Allerdings besitzen Sie mit einem Flugticket umfangreiche Rechte, sollte sich die Verspätung über mehrere Stunden hinziehen. Gerade einmal 5% der Betroffenen machen davon Gebrauch, geht es um eine Entschädigung bei der Flugverspätung. Diese steht Ihnen jedoch oftmals zu, verschiebt sich ein Flug um mehr als 3 Stunden nach hinten. Welche Bedingungen gelten und worauf Sie dabei achten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Welche Entschädigung Sie bei Flugverspätungen fordern können
- Das muss für eine Entschädigung durch Flugverspätung vorliegen
- Wie es sich mit Anschlussflügen verhält
- Was für Sie auf Dienstreisen gilt
- Wann Ihnen Schadenersatz zusteht
- Wann für Fluglinien außergewöhnliche Umstände vorliegen
- So handeln Sie richtig
- Fazit
- FAQ – Häufig gestellte Fragen
Welche Entschädigung Sie bei Flugverspätungen fordern können
Als Flugpassagier haben Sie das Anrecht auf Entschädigung, wenn sich Ihr Abflug verzögert oder sogar ausfällt. Der Europäische Gerichthof hat bereits 2004 die Rechte von Flugreisenden gestärkt, die solche Umstände in Kauf nehmen mussten. Als Inhaber eines Flugtickets können Sie bereits bei der zweistündigen Verspätung Ihres Fluges bestimmte Betreuungsleistungen verlangen. Sitzen Sie mindestens so lange im Terminal fest, muss Ihnen die Fluglinie Verpflegung sowie kostenfreie Anrufe oder einen gratis Internetzugang gewähren, damit Sie etwa Angehörige über Ihre Verspätung informieren können.
Müssen Sie 3 Stunden oder länger auf Ihren Abflug warten, steht Ihnen darüber hinaus grundsätzlich eine finanzielle Entschädigung zu. Diese kann bis zu 600 Euro betragen, allerdings spielen dabei verschiedene Faktoren eine Rolle. Neben der Verspätungsdauer bemisst sich die Höhe Ihrer Entschädigung vor allem an der Flugstrecke, die als direkte Luftlinie zu berechnen ist.
Verzögert sich Ihr Abflug um mindestens 5 Stunden, so haben Sie das zusätzliche Recht, den Flugpreis zurück zu fordern. Sie treten damit vom Vertrag mit der Airline zurück, den Sie durch den Kauf Ihres Flugtickets abgeschlossen haben und erwerben den Anspruch auf alternative Beförderung. Ein denkbares Beispiel wäre hierfür Ihre Beförderung zum Zielort per Bahn oder mit einem anderen Flug.
Kann Ihr Flieger erst am nächsten Tag abheben, so muss die Fluglinie auch für Ihre Übernachtungskosten und damit verbundene Aufwände (etwa Transfer- oder Taxikosten) geradestehen.
Das muss für eine Entschädigung durch Flugverspätung vorliegen
Ihr Recht auf Entschädigung basiert auf der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004. Es umfasst daher sämtliche Flüge, die innerhalb der EU stattfinden und solche, die in einem EU-Land starten. Fliegen Sie von außerhalb und landen in der EU, muss die Fluggesellschaft ihren Sitz in einem Mitgliedsland der EU haben, damit Sie Ihre Rechte geltend machen können. Hierzu zählen auch die Schweiz, Norwegen und Island.
Trifft dies zu, dann entscheidet das Öffnen der Flugzeugtüren über die tatsächliche Verspätung. Gehen Sie mit einer Flugverspätung von über 3 Stunden gegenüber der ursprünglichen Ankunftszeit von Bord, ergeben sich daraus Ihre Ansprüche.
Diese Entschädigungen können Sie je nach Flugdistanz erwarten:
250 Euro | bei einer Flugstrecke bis 1.500 km |
400 Euro | bei einer Flugstrecke ab 1.500 km innerhalb der EU |
400 Euro | bei einer Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 km |
600 Euro | bei einer Flugstrecke über 3.500 km |
Einen Entfernungsrechner, mit dem Sie geflogene Strecken einfach nachrechnen können, finden Sie hier.
Wie es sich mit Anschlussflügen verhält
Sie fliegen von Berlin nach Barcelona und wollen von dort einen Anschlussflug nach Rio de Janeiro antreten. Diesen verpassen Sie, weil sich Ihr erster Flug verzögert. Unter Umständen haben Sie auch hier einen Anspruch auf Entschädigung aufgrund der Flugverspätung. Um diesen geltend zu machen, müssen beide Flüge zusammenhängend bei derselben Fluglinie gebucht worden sein.
Hat Ihr Flieger nach Barcelona also „nur“ eine Stunde Verspätung, aber Sie bekommen Ihren Anschluss nach Rio nicht mehr, haben Sie auch hier das Recht auf Entschädigung. Kommen Sie rechtzeitig in Barcelona an, erreichen Ihr Endziel dann allerdings mit über dreistündiger Verspätung, haben Sie dieses Entschädigungsrecht ebenfalls.
Haben Sie in einem solchen Beispiel Ihre Flüge getrennt gebucht, sollten Sie dennoch Ansprüche geltend machen, sofern sich der erste Flug um über 3 Stunden verspätet hat.
Was für Sie auf Dienstreisen gilt
Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht grundlegend vor, dass Sie als Betroffener einen Anspruch auf Entschädigung besitzen. Haben Sie dienstlich ein hohes Reiseaufkommen, sollten dazu Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag stehen, ob Ihr Arbeitgeber solche Entschädigungen von Ihnen einfordern kann. Setzen Sie Ihre Ansprüche durch, die Ihnen durch eine Dienstreise entstanden sind, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren. Schließlich muss dieser Sie auch dann entlohnen, wenn Sie lediglich im Wartebereich des Flughafens festsitzen statt arbeiten zu können.
In einer solchen Konstellation können etwa durch verpasste Termine mit Geschäftspartnern Schäden für Ihre Firma entstehen, die weit über der Entschädigung für Ihre Flugverspätung liegen. In solchen Fällen sind Schadensersatzansprüche an die Fluggesellschaft zu erheben, die Ihr Arbeitgeber dann auf dem Rechtsweg zu erstreiten hat.
Wann Ihnen Schadenersatz zusteht
Über die Entschädigung aufgrund einer Flugverspätung hinaus können Sie unter Umständen auch mit Schadenersatz rechnen. Bedenken Sie finanzielle Folgeschäden wie das Verpassen einer Kreuzfahrt oder einer „verschenkten“ Hotelübernachtung durch einen verspäteten oder gar annullierten Flug. Hierbei sind Fluggesellschaften in der Pflicht, Ihnen entstandene Schäden zu ersetzen. Ist Ihr gebuchter Flug Bestandteil einer Pauschalreise, sollten Sie sich zwecks Reisepreisminderung mit dem Veranstalter in Verbindung setzen. Andere Beispiele sind gegeben, wenn Sie sich selbst versorgen und verpflegen müssen, weil die Fluglinie ihrer Betreuungspflicht nicht nachkommt oder Sie für das Durchsetzen Ihrer Rechte letztendlich einen Anwalt nehmen müssen. Ist Ihr Anliegen berechtigt, haben Sie in solchen Fällen den Anspruch, Ihnen entstandene Kosten als Schadenersatz zurückzufordern.
Wann für Fluglinien außergewöhnliche Umstände vorliegen
Das Verschulden einer Verspätung ist einer Fluglinie unter gewissen Gegebenheiten nicht immer als Pflichtverletzung vorzuwerfen. „Höhere Gewalt“ kann auch in der Luftfahrt zu Verspätungen führen und nimmt Gesellschaften von Entschädigungen durch Flugverspätungen aus. Hierzu zählen Ursachen, die eindeutig nicht in der Macht einer Fluggesellschaft liegen, wie beispielsweise Terrorwarnungen, Sperrung des Luftraums, Streiks am Flughafen, Vogelschlag oder Naturkatastrophen.
Trotz dessen kann sich eine Airline auch in solchen Fällen einer Versorgungs- und Betreuungspflicht nicht entziehen und muss sich während Ihrer Wartezeit um Sie und alle anderen Passagiere kümmern. Dabei gilt ab einer Verspätung von 5 Stunden wiederum die alternative Beförderung zu Ihrem Ziel oder auch die Erstattung Ihrer Ticketkosten. Zu den Pflichten gehört ebenso die Übernahme eventueller Hotelkosten.
Fluglinien versuchen regelmäßig, um eine Entschädigung für Flugverspätung herumzukommen und geben gerne außergewöhnliche Umstände als Ursachen für verzögerte Abflugzeiten vor. Untypisch schlechtes Wetter, Technikdefekte oder auch Vereisung der Tragflächen zählen als Grund jedoch nicht. Die Fluggesellschaft hat grundsätzlich nachzuweisen, welche außergewöhnlichen Umstände vorlagen und ob diese für Ihre Wartezeit berechtigt waren.
So handeln Sie richtig
Wenn Ihnen als Passagier ohne eigenes Verschulden eine Wartezeit durch Flugverspätung widerfährt, sollten Sie das gut dokumentieren. Sie gelangen hinterher einfacher an Ihre mögliche Entschädigung durch die Flugverspätung, indem Sie sich Dauer und Ursache der Verzögerung schriftlich bestätigen lassen. Lassen Sie sich nicht einfach abspeisen, sondern bleiben Sie hartnäckig und bestehen Sie gegenüber der Fluglinie darauf. Alle durch die Verspätung aufgetretenen Kosten für Hotel, Taxi oder Verpflegung sollten Sie nach der Reise in Form von Quittungen oder Rechnungen sorgfältig aufbewahren. Tauschen Sie gegebenenfalls Kontaktdaten mit anderen Fluggästen des Flugs aus, um hinterher gemeinsam für eine Entschädigung wegen der Flugverspätung zu streiten.
Bedenken Sie, dass auch nach einem verspäteten Flug Ihre Ansprüche auf Entschädigung 3 Jahre bestehen bleiben. Flug ist Flug – Ihre Rechte gegenüber der Fluglinie gelten sowohl für Dienstreisen wie auch für Billigflieger oder Pauschaltrips. Sie sollten sich zunächst bei der Fluggesellschaft um eine Entschädigung oder Erstattung der Kosten bemühen, um gerechtfertigte Ansprüche auf diese Weise geltend zu machen. Trägt Ihr Bemühen keine Früchte, bleiben Ihnen weitere Optionen, um an Ihre Entschädigung wegen der Flugverspätung zu kommen.
Schlichtungsstelle
Bringt Sie die Kontaktaufnahme zur verantwortliche Airline nicht weiter, können Sie sich mit Ihrem Anliegen an die „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr“ (SÖP) wenden. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass Sie selbst bereits einen ersten Versuch der Regulierung gestartet haben. Die SÖP setzt sich allerdings ausschließlich für Privatreisende ein, prüft Ihren Fall juristisch und spricht abschließend eine Empfehlung aus, die sowohl von Ihnen als auch der Gegenseite angenommen werden kann. Diese Maßnahme ist für Sie in jedem Falle kostenlos, auch wenn Sie den Schiedsspruch nicht annehmen sollten.
Sofortentschädigung
Ein Sofortentschädiger prüft Ihr Anliegen auf bestehende Erfolgsaussichten, bevor er Ihnen Ihre Forderungen abkauft. Die Entschädigung erstreitet eine solche Organisation dann im Weiteren ohne Sie. Indem Sie Ihre Forderungsrechte abtreten, erhalten Sie in kurzer Zeit eine Summe dafür und können den Vorgang, unabhängig vom Ausgang, abhaken. Bei einem Sofortentschädiger wie EUflight.de kommen Sie schnell und unkompliziert an Geld, verzichten aber ungefähr auf die Hälfte dessen, was Ihnen an Entschädigung für die Flugverspätung zugesprochen werden könnte.
Portal für Fluggastrechte
Nach Prüfung Ihres Anliegens nehmen sich Fluggasthelfer-Portale wie Fairplane.de Ihres Anliegens an und streiten für Sie sogar bis vor Gericht. Geht die Sache in Ihrem Sinne gut aus, können Sie nach Abzug des Honorars etwa mit zwei Dritteln der Entschädigung für die Flugverspätung rechnen. Dieser Prozess kann mitunter einige Monate in Anspruch nehmen und Sie sind weiterhin im Verfahren mit eingebunden.
Der Gang zum Anwalt
Bemühen Sie einen Rechtsanwalt, der für Sie gegen die Fluglinie vorgeht, kann dies ein langwieriges Unterfangen werden. Gegebenenfalls zieht sich der Prozess über mehrere Instanzen, bis Sie zu Ihrem Recht gelangen. Im Idealfall erhalten Sie dann aber die volle Entschädigungszahlung zugesprochen. Hierbei sollten Sie zuvor eine Beratung über Ihre Erfolgsaussichten in Anspruch nehmen. Sind diese nicht eindeutig und besitzen Sie für solche Angelegenheiten keine Rechtschutzversicherung, kann dieser Schritt allerdings auch enorme Unkosten verursachen.
Fazit
Bestehen Sie in allen Fällen auf einer Entschädigung durch Flugverspätung, wenn diese durch das Verschulden Ihrer Fluggesellschaft berechtigt sind. Dazu zählen neben der pauschalen Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro auch möglicherweise angefallene Kosten für Verpflegung oder sogar Hotel. Ihre Rechte verlieren Sie selbst dann nicht, wenn Sie den Flug letztlich aufgrund der Verzögerung gar nicht mehr angetreten haben. Informieren Sie sich vor dem Stellen Ihrer Forderungen ausführlich über ihre Rechte als Fluggast und lassen Sie sich nicht durch die Fluglinie entmutigen.
Fluggesellschaften versuchen wider besseren Wissens auf vielen Wegen, sich um ihre Pflichten zu drücken. Ihre Anfrage wird nicht beantwortet oder Sie werden möglicherweise auf hohe Gerichtskosten zu Ihren Ungunsten aufmerksam gemacht, die Sie abschrecken sollen. Auch der Verweis auf außergewöhnliche Umstände ist bei Fluggesellschaften gängiges Mittel, um sich aus der Affäre zu ziehen. Besitzen Sie eine Rechtschutzversicherung, sollten Sie sich fachgerechten Rat einholen und Ihr Anliegen durch einen Anwalt überprüfen lassen.
Indem Sie ein Flugticket erwerben, schließen Sie streng genommen einen Vertrag ab. So wie Sie pünktlich am Flughafen zu erscheinen haben, hat auch die Airline Ihnen gegenüber die Verpflichtung, Sie binnen einer bestimmten Zeit ans Ziel zu fliegen. Indem Sie das beherzigen, können Sie für unnötig entstandene Wartezeit wenigstens eine gewisse finanzielle Entschädigung aufgrund einer Flugverspätung erzielen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Ab einer Wartedauer von 3 Stunden sind Fluglinien verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung wegen Flugverspätung zu bezahlen. Hat die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU oder fliegen Sie ab einem EU-Land bzw. landen dort, bestehen Ansprüche. Ausnahmen sind gegeben, wenn der Airline nichts vorzuwerfen ist – etwa bei Naturkatastrophen oder Terrorwarnungen, die eine Verspätung verursacht haben.
Sie können für solche Flugverspätungen Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro beanspruchen. Voraussetzungen sind u.a. die Flugstrecke und das Ausmaß der Verspätung. Hebt Ihr Flieger mit einem Tag Verspätung ab, werden Ihnen Übernachtung, Transport zum Hotel und gegebenenfalls auch alternative Reisemöglichkeiten erstattet werden müssen.
Die Erfahrung zeigt, dass Fluglinien selten sofort auf Sie eingehen, sondern eher Gründe vorschieben, die sie aus der Verantwortung nimmt. Beharren Sie in solchen Fällen auf Ihr Recht, indem Sie nicht vorschnell Abstand von Ihrer Entschädigungsforderung nehmen.
Liegen einer Flugverspätung „außergewöhnliche Umstände“ zugrunde, können Sie keine Entschädigungsansprüche geltend machen. Beispiele stellen etwa Naturkatastrophen oder andere Ereignisse „höherer Gewalt“ dar.
Die Betreuungs- und Sorgfaltspflicht gilt grundsätzlich, sobald Sie 2 Stunden länger als geplant auf Ihren Abflug zu warten haben. Dann muss Ihnen die Fluggesellschaft die kostenlose Kontaktaufnahme in die Heimat gewährleisten und Sie in Wartebereich zusätzlich mit Essen und Getränken verpflegen.
Zunächst sollten Sie eine Lösung auf dem kürzesten Weg in Angriff nehmen: verhandeln Sie mit der Fluglinie, deren Passagier Sie waren. Scheitern Sie mit Ihrem Anliegen, können Sie sich kostenlos an die „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr“ (SÖP) wenden. Sofortentschädiger oder Portale für Fluggastrechtesind weitere Alternativen, die Ihnen zumindest einen Teilanspruch realisieren können. Auch ein Rechtsanwalt hilft Ihnen bei einer Entschädigung aufgrund Ihrer Flugverspätung weiter. In allen Fällen sollten Ihre Forderungen ausreichend begründet sein.
Auch mitreisende Kinder oder Babys haben einen Anspruch, sobald für diese ein Ticket bezahlt wurde und eine Buchungsbestätigung vorliegt. Die Entschädigungshöhe ist unabhängig vom Alter des Passagiers, selbst wenn das Kind günstiger an Bord kommt. Nutzt das (Klein-)Kind einen eigenen Sitz, besteht Anspruch auf Entschädigung durch Flugverspätung. Ausnahme für die Ausgleichszahlung: das Kind wurde kostenlos befördert.
Generell gelten die Ansprüche auf allen Flügen, die von der EU aus starten, dort ankommen oder von Gesellschaften ausgeführt worden sind, deren Sitz in der EU liegt. Das nimmt Billigflieger nicht aus. Das kann dazu führen, dass Sie für einen günstigen Flug eine Entschädigung aufgrund der Flugverspätung erhalten, die das Vielfache des Ticketpreises beträgt.