Was ist eine Sicherungsvereinbarung?

Wenn man von Sicherungsvereinbarung spricht, so ist häufig die Eintragung einer Grundschuld im Spiel. Somit beschreibt diese Vereinbarung das Grundpfandrecht. Mit diesem werden in der Regel Kredite abgesichert. Kreditgeber sichern beispielsweise Immobiliendarlehen mittels einer Grundschuld ab. Nach Laufzeit wird diese natürlich wieder aus dem Grundbuch gelöscht, sofern das Darlehen bezahlt wurde. Die Grundschuld muss dabei nicht nur einen Kredit absichern, sondern kann auf mehrere Verbindlichkeiten aufgeteilt werden. Natürlich nur, wenn das auch gewollt wird, was nicht immer der Fall ist. In einigen Fällen können gesonderte Vereinbarungen getroffen werden, in welchem Umfang die Verbindlichkeiten durch die Grundschuld gelten. Und hier kommt die Sicherungsvereinbarung ins Spiel.

Zwischen Darlehen und Grundschuld die Sicherungsvereinbarung

Generell kann festgehalten werden, dass die Sicherungsvereinbarung als Bindeglied zwischen Darlehen und Grundschuld fungiert. Sie enthält Vereinbarungen, die sich auf die Grundschuld beziehen und differenzieren, welche Zahlungen nicht auf dieser basieren. Die Sicherungsvereinbarung wird nicht automatisch Teil der notariellen Grundschuldbestellungsurkunde, sondern wird erst dann aufgesetzt, wenn von beiden Seiten gewünscht und akzeptiert.

Schutz durch Sicherungsvereinbarung

Die Grundschuld ist generell vom Darlehen unabhängig, weswegen häufig eine Sicherungsvereinbarung aufgesetzt wird. Diese soll absichern, dass die Bank nur diejenigen Forderungen geltend machen kann, die tatsächlich aktuell gefordert werden. Berücksichtigt werden müssen hier natürlich die genauen Zahlen der Zinsen und die der bereits getilgten Raten. Werden die Forderungen an Dritte verkauft, entstehen jedoch Probleme.

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