Was ist eine Steuerschuld?

Die Steuerschuld beschreibt die Steuer, die noch bezahlt werden muss und gleichzeitig die Verpflichtung, eine gewisse Steuer noch bezahlen zu müssen. Steuerschulden sind leider auch besonders heikel und leider in sehr vielen Unternehmen an der Tagesordnung. Die Steuerschuld berechnet sich mit einem festgelegten Steuersatz auf einer bestimmten Grundlage. So wird die Steuer beispielsweise anhand des Gewinnes eines Unternehmens berechnet. Die Steuerschuld wird beim Finanzamt geführt. Sofern hier keine fristgerechte Zahlung erfolgt, können Säumniszuschläge aufgerufen werden. In weiterem Verlauf sind sogar Haftstrafen oder Pfändungen möglich, welche vom Finanzamt eingeleitet werden.

Steuerschulden und Konsequenzen

Ja, Steuerschulden bedeuten immer Konsequenzen und daher ist jedem anzuraten, keine Steuerschulden auflaufen zu lassen. Für Betroffene kann das nämlich extrem unangenehm ausfallen. Die Höhe der Nachzahlung kommt meist mit einem Steuerbescheid und dieser hat es mitunter ganz schön in sich. Gewerbetreibende erleben nicht selten eine richtig böse Überraschung. Trotz allem müssen diese Schulden beim Finanzamt beglichen werden, vor allen anderen Schulden. Eine Steuernachzahlung kann sogar die Existenz, bzw. die wirtschaftliche Existenz einer Firma bedrohen.

Wie entstehen Steuerschulden?

Wer im vorangehenden Abrechnungszeitraum zu wenige Steuern an das Finanzamt leistet, der wird mit dicken Nachzahlungen zu tun bekommen. Wer zu viel leistet, der erhält natürlich auch Rückerstattungen. Werden Nachzahlungen verlangt, so muss die fällige Steuer auf das Konto des Finanzamtes eingezahlt werden. Dabei ist unbedingt auf die Frist zu achten, die das Finanzamt gewährt. In der Regel handelt es sich dabei um einen Monat oder drei Wochen. Bei einer Versäumnis werden Säumniszuschläge verlangt.

Möglichkeiten bei Steuerschulden

Wer das Finanzamt ignoriert, der bekommt früher oder später Ärger. Wichtig bei Steuerschulden ist also zunächst die Kommunikation. Immerhin wird das Finanzamt nicht zögern, Konten einzufrieren und Verfahrensgebühren einzutreiben. Generell kann aber der Steuerbürger eine Steuerstundung beantragen und eine Aussetzung des Vollzuges anfordern. Die Stundung wird vom Finanzamt geprüft und ist einheitlich geregelt.

Privatpersonen und Unternehmen betroffen

Generell können Steuerschulden Privatpersonen und Unternehmer betreffen, in der Regel ist es aber der Unternehmer, der sich schlichtweg verzettelt oder schlecht gewirtschaftet hat. Bei Schwierigkeiten sollte direkt das Finanzamt kontaktiert werden, in einigen Fällen gewähren diese dann Ratenzahlungen oder einen Aufschub.

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