Die Definition für den Begriff Nebenleistung ist nicht ganz eindeutig. Im engeren Sinne meint dieser Begriff einen Kostenanteil, den sich Hypothekenbanken zusätzlich in die Grundschuld einer Immobilie eintragen lassen. Der Anteil für Nebenleistungen an der Gesamtsumme beträgt in der Regel zwischen 5% und 10%. Damit sollen die Kosten für eine eventuelle Zwangsversteigerung durch die Bank abgedeckt werden. Die Bank darf die Nebenleistung bei einer Verwertung in voller Höhe verlangen. Sie als Schuldner müssen aber im Falle der Zwangsversteigerung maximal den Betrag an die Bank abgeben, die Sie aus dem Darlehensverhältnis noch zurückzahlen müssten.
Das bedeutet, dass die Bank bei einem Verkaufspreis oberhalb der Restdarlehenssumme die Nebenleistung nicht zusätzlich einbehalten darf. Die Bank muss Ihnen das restliche Kapital aus dem Verkauf in voller Höhe erstatten. Wenn der Verkaufserlös allerdings deutlich unter der eigentlichen Restschuld liegt, wird das Kreditinstitut im Zweifelsfall auch noch die Kosten für die Nebenleistungen von Ihnen verlangen.
Nebenleistung und Grundschuldzinsen
Der zweite Punkt, der bei Immobilienfinanzierungen und der Bestellung einer Grundschuld zusätzlich eingetragen wird, ist der Grundschuldzins. Dieser liegt häufig zwischen 12% und 20%. Zusammen mit der Nebenleistung können dann in der Grundschuld bis zu 30% zusätzliche Kosten verankert sein. Der Grundschuldzins ist aber für Ihre Finanzierung ebenfalls nicht entscheidend. Er ist lediglich so hoch angesetzt, weil er neben dem vereinbarten Zinssatz auch noch eventuelle Verzugszinsen und eine mögliche deutliche Erhöhung des Zinsniveaus berücksichtigt.
Die Nebenleistung als Kostenpunkt bei Krediten
In einer weiter gefassten Definition können auch sämtliche Kosten, die bei der Beantragung und der Aufnahme von Krediten entstehen, als Nebenleistungen betrachtet werden. Zu den üblichen Nebenleistungen gehören dann zum Beispiel Kosten für die Stellung einer Bürgschaft. Wenn ein Kreditnehmer allein keine ausreichende Bonität aufweist, kann er einen Bürgen benennen, der die Zahlungsverpflichtungen übernimmt, wenn der eigentliche Kreditnehmer ausfällt. Diesen zusätzlichen Aufwand lässt sich ein Kreditinstitut in der Regel über einen höheren Zinssatz vergüten.
Nebenleistungen sind keine Bearbeitungsgebühren
Eine Nebenleistung ist keine Bearbeitungsgebühr. Bearbeitungsgebühren sind bei Krediten seit einiger Zeit praktisch nicht mehr erlaubt und die meisten Banken erheben auch keine Gebühren mehr für die allgemeine Bearbeitung eines Kreditantrags. Bei Immobilienkrediten ist die Eintragung einer Nebenleistung also unproblematisch und rechtlich nicht zu beanstanden.