Welche Kreditkosten Sie von der Steuer absetzen können

Welche Kreditkosten Sie von der Steuer absetzen können

Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Kreditzinsen steuerlich absetzen. Sobald Sie das geliehene Geld zur Sicherung eigener Einkünfte verwenden, können Sie Ihre Kreditkosten anrechnen. Solche Aufwendungen zählen zu den Werbungskosten, die Ihre Steuerbelastung reduzieren. Grundsätzlich gilt das gerade für Kredite rund ums Thema Beruf, Weiterbildung oder Immobilien. Selbst bei der Finanzierung einer Instandhaltung lassen sich über die Kreditkosten Steuervorteile realisieren. Nicht selten werden solche Vorteile bei der Steuererklärung übersehen. Sowohl als Angestellter wie auch als Selbständiger können Sie von den Regelungen profitieren. Was Sie wissen sollten, wenn Sie Ihre Kreditkosten von der Steuer absetzen wollen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kreditkosten sind absetzbar, wenn sie zu Ihren dauerhaften Einnahmen beitragen
  • Hauptsächlich sind das Kreditkosten, die Gehalt oder Mieteinnahmen sichern
  • Die Zuordnung der Kosten muss ausgewiesen werden
  • Steuervorteile bringen auch Kredite, die Sie beruflich weiterbilden
  • Private Kredite sind von den Steuervergünstigungen ausgenommen

Der Fiskus trennt Tilgung und Zinsen

Derzeit gibt es Kredite zu relativ günstigen Zinssätzen. Das liegt am Dauertief des Leitzinses und führt dazu, dass Kredite dauerhaft stark nachgefragt sind. Im Jahr 2017 wurde in Deutschland mit über 8 Millionen bewilligten Krediten an private Personen und Haushalte eine neue Höchstmarke erreicht. Kredite zeichnen sich anhand bestimmter Merkmale aus. Die geliehene Geldsumme wird vom Kreditnehmer in aller Regel durch gleichbleibende monatliche Raten zurückbezahlt. Hinzu kommen Kreditzinsen, die ein Geldgeber für seine Dienstleistung in Rechnung stellt. Banken oder andere Kreditinstitute verdienen über die Zinskosten Geld. Im Grunde handelt es sich bei den Zinsen um nichts anderes als Bereitstellungsgebühren für die Kreditsumme.

Üblicherweise beinhalten die monatlichen Rückzahlungsraten sowohl den Anteil der Tilgung als auch die Zinsen. Bereits vor der Unterzeichnung des Kreditvertrags weiß der Kreditnehmer über den berechneten Zinssatz Bescheid. Darüber hinaus stehen die Höhe der monatlichen Raten sowie die Dauer der Laufzeit fest. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Zinsanteil beim Fiskus als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Zinsen gelten somit als Beschaffungskosten, die dem Erhalt oder der Verbesserung von Einnahmen des Steuerzahlers angesehen werden. Dieser Effekt darf nicht nur kurzfristig wirken, sondern muss erkennbar von Dauer sein. Die Tilgung ist von dieser Regelung generell ausgeschlossen, da die Kreditsumme bei der Auszahlung nicht versteuert wird.

Werbungskosten verringern die Steuerlast
Steuerzahler dürfen Werbungskosten von ihren Einkünften abziehen. Dadurch reduziert sich die Summe der Einnahmen, auf die Steuern zu bezahlen sind. Grundsätzlich gewährleisten Werbungskosten die Erwerbung, Erhaltung und Sicherung eigener Einnahmen.

Kreditkosten für Immobilien lassen sich absetzen

Um die Finanzierung einer Wohnung oder eines Hauses stemmen zu können, wird nicht selten ein Kredit fällig. Hierbei lassen sich Werbungskosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Wenn es um die Zinskosten eines Immobilienkredits geht, sind Steuervorteile für Sie drin, wenn Ihnen das Objekt Mieteinnahmen bringt. Sie profitieren zusätzlich, wenn Sie zur Modernisierung einen Kredit aufnehmen. Für den Fall, dass Sie als Vermieter selbst in dem Haus leben, gilt die Regelung anteilig. Ihren rein privat genutzten Wohnraum können Sie nicht geltend machen.

So profitieren Sie als Vermieter

Wenn Sie entweder Vermieter sind oder das Wohnobjekt verkaufen möchten, können Sie Kreditkosten absetzen. In beiden Fällen dürfen Zinskosten bei der Steuererklärung als Werbungskosten in der Rubrik „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ eingetragen werden. Steuerliche Erleichterungen kommen immer dann in Frage, wenn Sie sich Geld für eine Immobilie leihen, um diese zu erwerben oder ihren Bestand zu gewährleisten. Zu Letzterem zählen über einen Kredit finanzierte Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise Kredite, die eine Reparatur des Daches ermöglichen oder Geld für die Sanierung der Heizungsanlage liefern. Anfallende Zinsbelastungen solcher Kredite werden vom Fiskus zu Ihren Gunsten berücksichtigt. Sie dienen dem Werterhalt der Immobilie und sichern damit unmittelbar Ihre künftigen Mieteinnahmen.

Selbst bei einem Kredit, mit dem Sie Bauland erwerben, können Sie Ihre Steuerbelastung verringern. Die Vorgehensweise unterscheidet sich nicht von dem Modell der Immobilienfinanzierung als Vermieter. Um Ihre Kreditkosten geltend zu machen, ist eine Baugenehmigung notwendig. Liegt diese noch nicht vor und Sie erwerben Bauerwartungsland, fällt dies nicht weiter ins Gewicht. Von Bedeutung ist am Ende lediglich, dass auf dem unbebauten Grundstück durch Ihr Darlehen Mietraum geschaffen wird. Die Bauabsicht können Sie gegenüber dem Finanzamt durch eine erteilte oder noch ausstehende Baugenehmigung nachweisen.

Wenn Sie als Vermieter im Haus wohnen

Werbungskosten können Sie grundsätzlich nur bei Gebäuden oder Wohnungen geltend machen, die Sie tatsächlich auch vermieten. Für ausschließlich selbstgenutzten Wohnraum lassen sich keinerlei Zinskosten eines Immobilienkredits von der Steuer absetzen. Was gilt, wenn Sie als Vermieter im selben Haus leben? Liegt bei Ihrer Immobilie eine solche gemischte Nutzung vor, können Sie zumindest einen Teilbetrag der Zinslast geltend machen. Als Werbungskosten werden anteilig die Kreditkosten bewertet, die auf den vermieteten Teil Ihrer Immobilie entfallen. Als simples Beispiel kann ein Doppelhaus gelten. Sie bewohnen die eine Hälfte, während Sie die Andere vermieten. Beide Haushälften sind von Größe und Fläche her identisch. Wenn Sie über einen Kredit die Renovierung der kompletten Fassade finanzieren, werden die Kosten 50:50 umgelegt.

In unserem Doppelhaus-Beispiel gelingt die Berechnung noch unkompliziert zu gleichen Teilen. Wenn Sie dagegen zum Beispiel eine Einliegerwohnung vermieten oder nur zwei Zimmer im Dachgeschoss, wird die Berechnung der anteiligen Zinskosten etwas komplizierter. Von Vorteil ist es in den Fällen von gemischter Nutzung, wenn Sie Kredit oder Darlehen nach Möglichkeit exakt splitten. Im Idealfall richten Sie für solche Kreditinvestitionen zur klaren Zuordnung zwei separate Konten ein. Auf diese lassen Sie sich schließlich anteilig die Summen überweisen. Der Part, den Sie zur Finanzierung oder Renovierung des selbstgenutzten Wohnraums brauchen auf das eine Konto. Der Rest für den vermieteten Bereich auf das andere Konto. Sie erleichtern damit den Behörden die Arbeit und vermeiden Unklarheiten. Zusätzlich sollten Sie sich darum kümmern, dass in Ihrem Kreditvertrag jeweils die Tilgungsraten getrennt von den Zinsbeträgen aufgeführt sind.

Weitere Vorteile bei vermietetem Wohnraum

Solange Ihr Kredit für eine vermietete Immobilie verwendet wird, gibt es weitere Gelegenheiten für steuerliche Erleichterungen. Beispielsweise bei der Umfinanzierung Ihres bestehenden Baukredits. Lösen Sie einen laufenden Kredit ab, der dem Kauf oder der Instandsetzung Ihrer Immobilie dient, kann dafür eine Entschädigung berechnet werden. Sogenannte Vorfälligkeitsentschädigungen gehören zu Ihren Werbungskosten. Sie sind bei manchen Kreditgebern für eine Umschuldung fällig, sollten Sie vorzeitig eine Finanzierung durch einen anderen Kredit ablösen. Der Steuervorteil gilt jedoch nicht, wenn Sie einen Kredit vorzeitig abzahlen, nur um Ihr bisher vermietetes Objekt lastenfrei zu verkaufen.

Beim Disagio handelt es sich gewissermaßen um eine Anzahlung auf die künftig zu zahlenden Zinsen. Die Gesamtrate Ihres Kredits fällt mit einem Disagio etwas günstiger aus, da sich dadurch die Zinsbelastung verringert. Diese Sonderzahlung dürfen Sie ebenfalls beim Finanzamt geltend machen. Eine solche Zinsvorauszahlung wird dann direkt mit Ihren sonstigen Einnahmen verrechnet. Das kann für Sie den Vorteil einer größeren Entlastung bringen, die auf einmal anfällt statt über Jahre zu laufen. Allerdings gilt hierbei, dass Ihr Disagio verhältnismäßig berechnet ist und die üblichen Verhältnisse des Marktes nicht übersteigt.

Kreditkosten verringern Ihre Steuerbelastung
Da die Steuererleichterungen bei Immobilien nur bei Vermietung geltend gemacht werden können, wirkt sich das direkt auf Ihre Einnahmen aus. Angenommen, Sie erhalten pro Jahr 6.000 Euro an Mietzahlungen. Die Zinsnebenkosten eines Kredits zur Finanzierung der Immobilie, ihrer Modernisierung oder der Instandhaltung kosten Sie 1.000 Euro. Dann werden Ihnen von der Finanzbehörde lediglich 5.000 Euro als gesamte Einnahme angerechnet und besteuert.

Schreiben Sie berufsbedingte Kreditkosten ab

Sind Sie für die Beschaffung von Arbeitsmaterialien auf einen Kredit angewiesen, kann sich auch hier ein steuerlicher Spareffekt ergeben. Von dieser Regelung profitieren Sie durch eine ganze Reihe von Krediten. Kreditkosten, die Ihnen für Weiterbildungen entstehen, zählen meist zu den Werbungskosten. Ebenso können Sie zum Beispiel eine finanzierte Zweitwohnung oder einen PKW geltend machen und Ihren zu versteuernden Gewinn vermindern, wenn solche Anschaffungen beruflich bedingt sind.

Das gilt beim eigenbetrieblich genutzten Wohnraum

Bei eigenbetrieblicher Nutzung Ihrer Immobilie lassen sich Darlehens- oder Kreditzinsen steuerlich absetzen. Wie bei der Vermietung gilt auch hier die Bedingung, dass der Kredit für eine Modernisierung oder die gesamte Finanzierung des Objekts verwendet wird. Zudem muss der als sogenanntes Wirtschaftsgut genutzte Teil der Immobilie genau zugeordnet werden können. Für die Teile ihres Wohnobjekts, die lediglich zu privaten Zwecken genutzt werden, gelten die Vorteile nicht. Zur eigenbetrieblichen Nutzung zählen der oder die Räume, die Sie als Arbeitszimmer verwenden. Nur für diese Räume können Sie mit steuerlichen Vorteilen rechnen. Wenn beispielsweise alle Fenster Ihrer Wohnung mithilfe eines Kredits saniert werden, müssen Sie Kosten anteilig kalkulieren. Entfallen beispielsweise von 100 Quadratmetern Wohnfläche 20 Quadratmeter auf Ihren Arbeitsbereich, sind solche Kreditnebenkosten zu einem Fünftel steuerlich absetzbar.

Von dieser Steuervergünstigung profitieren vor allem Selbständige, die für ihr Gewerbe auf ein eigenes Büro zuhause angewiesen sind. Wenn Sie in Ihren eigenen vier Wänden arbeiten, lassen sich zudem die Kreditkosten für Einrichtungsgegenstände absetzen. Diese Anschaffungen müssen Ihrer beruflichen Tätigkeit dienen. Schreibtischmöbel, Computer oder Aktenschränke kommen als Beispiele einer betrieblichen Investition in Frage. Finanzieren Sie sich solche Gebrauchsgegenstände für den Arbeitsalltag selbst, fallen die Kreditzinsen unter die Werbungskosten und mindern gegenüber dem Fiskus Ihre steuerpflichtigen Einnahmen.

Steuervorteile durch Auto oder Zweitwohnung

Sollte Ihr Arbeitsplatz so weit von Ihrem Wohnort entfernt liegen, dass Sie eigens eine Wohnung kaufen müssen, sind die Zinsen der Finanzierung absetzbar. Sie können darüber hinaus Zinskosten geltend machen, wenn Sie im Falle von Schwierigkeiten einen Kredit für Gerichts- oder Anwaltskosten beanspruchen müssen. Auch mögliche Kreditkosten, die Ihnen bei einem solchen Immobilienkauf für ein Umzugsunternehmen entstehen, gelten als Werbungskosten. Das Gleiche gilt, wenn Sie für eine berufsbedingte Zweitwohnung Renovierungs- oder Modernisierungskosten finanzieren oder über einen Kredit den Makler bezahlen. Sollten Sie aus beruflichen Gründen eine Wohnung mieten statt zu kaufen, gelten ähnliche Voraussetzungen. Ihre gesamten Miet- und Nebenkosten werden durch das Finanzamt mindernd auf Ihre Steuerbelastung angerechnet. Es wird davon ausgegangen, dass Sie Ihre dauerhaften Einnahmen in Form von Lohn und Gehalt ohne die Zweitwohnung nicht gewährleisten können.

Wenn Sie zur Finanzierung eines Wagens einen Kredit benötigen, lassen sich die Zinskosten mitunter ebenfalls absetzen. Häufig ist das der Fall bei Selbständigen, die zum Beispiel im Außendienst unterwegs sind und deswegen ein eigenes Auto brauchen. In der Regel gilt das auch für Handwerker, die für ihr Gewerbe auf einen Lieferwagen angewiesen sind. Kreditkosten können dann ohne Einschränkungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Ausgenommen von solchen Steuervorteilen sind Sie lediglich dann, wenn Sie einen Wagen benötigen, um zu Ihrer Arbeitsstätte zu gelangen. Für den Fall gilt Ihr Auto als Privatanschaffung, da es nicht ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird.

Schreiben Sie Kreditkosten für Bildung ab

Wenn Ihnen Kreditzinsen für die Finanzierung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen anfallen, lassen sich diese ebenfalls absetzen. Von der Art des Darlehens ist es abhängig, ob die Kreditkosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben gelten. Eine Bildungsmaßnahme trägt unterm Strich dazu bei, dass Sie auf Dauer Einnahmen generieren und sicher behalten. Bei einem zinsfreien BaföG-Darlehen entfällt diese Option, während Sie beispielsweise die Tilgungszinsen beim Meister-BAföG geltend machen können. In dem Fall müssen Sie berücksichtigen, dass diese Unterstützung zumindest zum Teil als Einkommen zu betrachten ist. Erkundigen Sie sich im Vorfeld der Weiterbildung nach den genauen Regelungen. Wenn Sie zu Ihrer beruflichen Weiterentwicklung einen Kredit benötigen, lassen sich die Nebenkosten in aller Regel bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Ausgenommen sind auch hier Fortbildungen, die eher Ihren privaten Interessen als dem beruflichen Werdegang nutzen

Private Kreditkosten sind nicht absetzbar

Kredite, die nicht im Zusammenhang mit der Sicherung Ihrer dauerhaften Einnahmen stehen, sind von der Abschreibung ausgenommen. Davon betroffen sind alle Darlehen, die Dienstleistungen oder Güter für rein private Zwecke finanzieren. Das kann beispielsweise das Darlehen für Ihre neue Küche oder Hochzeitsfeier sowie den Kredit für einen Urlaub oder privaten PKW betreffen. Die jeweiligen Kreditkosten lassen sich gegenüber dem Finanzamt unter keinen Umständen abschreiben. Bei solch einem privaten Ratenkredit lassen sich dennoch Kosten auf bequeme Art und Weise einsparen. Sie sollten sich generell nach dem günstigsten Anbieter umschauen und neben den geringen Kreditkosten von Sonderkonditionen profitieren. Die aktuellsten Kreditangebote mit den besten Konditionen finden Sie unverbindlich in unserem kostenlosen Kreditvergleich.

Informieren Sie sich vor einem Kreditantrag
Um Kreditkosten steuerlich geltend zu machen, muss der Kredit nachweislich Ihren dauerhaften Einnahmen wie Lohn oder Miete nutzen. Das bedeutet, dass eine ordentliche Berechnung des Kreditzinses vorhanden sein muss. Gleichermaßen sollte dessen Zuordnung zum jeweiligen Zweck klar erkennbar sein. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, vor einem Kreditantrag stets einen Steuerberater hinzuzuziehen. Dieser kann Ihnen in allen Fällen auch weiterführende Möglichkeiten aufzeigen.

Fazit

Kredite stellen in den meisten Fällen eine langfristige Belastung dar. Umso besser, dass Sie zumindest die Kreditkosten vor Vater Staat geltend machen können. Über solche Sonderausgaben oder Werbungskosten lässt sich letzten Endes Ihre steuerliche Belastung verringern. Es gilt die Vorbedingung, dass das geliehene Geld zur Sicherung Ihrer Einnahmen auf Dauer beiträgt. Dabei kann es sich um Lohn und Gehalt oder die Finanzierung einer beruflichen Weiterbildung handeln. Die Steuervergünstigung gilt ebenso für vermietete oder teils beruflich genutzte Wohnobjekte. Benötigen Sie für deren Erwerb einen Kredit, gilt dasselbe wie für kostenintensive Maßnahmen der Instandhaltung oder Modernisierung. Die Zinsen sollten Sie gesondert aufführen, damit diese auf Ihre Gesamteinnahmen angerechnet werden können. Im Zweifelsfall sollten Sie vor einem Kreditantrag Ihren Steuerberater nach den genauen Modalitäten befragen. Solche Kreditkosten tragen schlussendlich dazu bei, dass Ihre Abgabenlast vermindert wird. Nutzen Sie die bestehenden Richtlinien und lassen Sie sich gegebenenfalls beraten, um optimal von den Vorteilen zu profitieren. Schließlich hat wohl niemand Geld ans Finanzamt zu verschenken.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

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