Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Kreditzinsen steuerlich absetzen. Sobald Sie das geliehene Geld zur Sicherung eigener Einkünfte verwenden, können Sie Ihre Kreditkosten anrechnen. Solche Aufwendungen zählen zu den Werbungskosten, die Ihre Steuerbelastung reduzieren. Grundsätzlich gilt das gerade für Kredite rund ums Thema Beruf, Weiterbildung oder Immobilien. Selbst bei der Finanzierung einer Instandhaltung lassen sich über die Kreditkosten Steuervorteile realisieren. Nicht selten werden solche Vorteile bei der Steuererklärung übersehen. Sowohl als Angestellter wie auch als Selbständiger können Sie von den Regelungen profitieren. Was Sie wissen sollten, wenn Sie Ihre Kreditkosten von der Steuer absetzen wollen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Der Fiskus trennt Tilgung und Zinsen
Derzeit gibt es Kredite zu relativ günstigen Zinssätzen. Das liegt am Dauertief des Leitzinses und führt dazu, dass Kredite dauerhaft stark nachgefragt sind. Im Jahr 2017 wurde in Deutschland mit über 8 Millionen bewilligten Krediten an private Personen und Haushalte eine neue Höchstmarke erreicht. Kredite zeichnen sich anhand bestimmter Merkmale aus. Die geliehene Geldsumme wird vom Kreditnehmer in aller Regel durch gleichbleibende monatliche Raten zurückbezahlt. Hinzu kommen Kreditzinsen, die ein Geldgeber für seine Dienstleistung in Rechnung stellt. Banken oder andere Kreditinstitute verdienen über die Zinskosten Geld. Im Grunde handelt es sich bei den Zinsen um nichts anderes als Bereitstellungsgebühren für die Kreditsumme.
Üblicherweise beinhalten die monatlichen Rückzahlungsraten sowohl den Anteil der Tilgung als auch die Zinsen. Bereits vor der Unterzeichnung des Kreditvertrags weiß der Kreditnehmer über den berechneten Zinssatz Bescheid. Darüber hinaus stehen die Höhe der monatlichen Raten sowie die Dauer der Laufzeit fest. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Zinsanteil beim Fiskus als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Zinsen gelten somit als Beschaffungskosten, die dem Erhalt oder der Verbesserung von Einnahmen des Steuerzahlers angesehen werden. Dieser Effekt darf nicht nur kurzfristig wirken, sondern muss erkennbar von Dauer sein. Die Tilgung ist von dieser Regelung generell ausgeschlossen, da die Kreditsumme bei der Auszahlung nicht versteuert wird.
Kreditkosten für Immobilien lassen sich absetzen
Um die Finanzierung einer Wohnung oder eines Hauses stemmen zu können, wird nicht selten ein Kredit fällig. Hierbei lassen sich Werbungskosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Wenn es um die Zinskosten eines Immobilienkredits geht, sind Steuervorteile für Sie drin, wenn Ihnen das Objekt Mieteinnahmen bringt. Sie profitieren zusätzlich, wenn Sie zur Modernisierung einen Kredit aufnehmen. Für den Fall, dass Sie als Vermieter selbst in dem Haus leben, gilt die Regelung anteilig. Ihren rein privat genutzten Wohnraum können Sie nicht geltend machen.
So profitieren Sie als Vermieter
Wenn Sie entweder Vermieter sind oder das Wohnobjekt verkaufen möchten, können Sie Kreditkosten absetzen. In beiden Fällen dürfen Zinskosten bei der Steuererklärung als Werbungskosten in der Rubrik „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ eingetragen werden. Steuerliche Erleichterungen kommen immer dann in Frage, wenn Sie sich Geld für eine Immobilie leihen, um diese zu erwerben oder ihren Bestand zu gewährleisten. Zu Letzterem zählen über einen Kredit finanzierte Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise Kredite, die eine Reparatur des Daches ermöglichen oder Geld für die Sanierung der Heizungsanlage liefern. Anfallende Zinsbelastungen solcher Kredite werden vom Fiskus zu Ihren Gunsten berücksichtigt. Sie dienen dem Werterhalt der Immobilie und sichern damit unmittelbar Ihre künftigen Mieteinnahmen.
Selbst bei einem Kredit, mit dem Sie Bauland erwerben, können Sie Ihre Steuerbelastung verringern. Die Vorgehensweise unterscheidet sich nicht von dem Modell der Immobilienfinanzierung als Vermieter. Um Ihre Kreditkosten geltend zu machen, ist eine Baugenehmigung notwendig. Liegt diese noch nicht vor und Sie erwerben Bauerwartungsland, fällt dies nicht weiter ins Gewicht. Von Bedeutung ist am Ende lediglich, dass auf dem unbebauten Grundstück durch Ihr Darlehen Mietraum geschaffen wird. Die Bauabsicht können Sie gegenüber dem Finanzamt durch eine erteilte oder noch ausstehende Baugenehmigung nachweisen.
Wenn Sie als Vermieter im Haus wohnen
Werbungskosten können Sie grundsätzlich nur bei Gebäuden oder Wohnungen geltend machen, die Sie tatsächlich auch vermieten. Für ausschließlich selbstgenutzten Wohnraum lassen sich keinerlei Zinskosten eines Immobilienkredits von der Steuer absetzen. Was gilt, wenn Sie als Vermieter im selben Haus leben? Liegt bei Ihrer Immobilie eine solche gemischte Nutzung vor, können Sie zumindest einen Teilbetrag der Zinslast geltend machen. Als Werbungskosten werden anteilig die Kreditkosten bewertet, die auf den vermieteten Teil Ihrer Immobilie entfallen. Als simples Beispiel kann ein Doppelhaus gelten. Sie bewohnen die eine Hälfte, während Sie die Andere vermieten. Beide Haushälften sind von Größe und Fläche her identisch. Wenn Sie über einen Kredit die Renovierung der kompletten Fassade finanzieren, werden die Kosten 50:50 umgelegt.
In unserem Doppelhaus-Beispiel gelingt die Berechnung noch unkompliziert zu gleichen Teilen. Wenn Sie dagegen zum Beispiel eine Einliegerwohnung vermieten oder nur zwei Zimmer im Dachgeschoss, wird die Berechnung der anteiligen Zinskosten etwas komplizierter. Von Vorteil ist es in den Fällen von gemischter Nutzung, wenn Sie Kredit oder Darlehen nach Möglichkeit exakt splitten. Im Idealfall richten Sie für solche Kreditinvestitionen zur klaren Zuordnung zwei separate Konten ein. Auf diese lassen Sie sich schließlich anteilig die Summen überweisen. Der Part, den Sie zur Finanzierung oder Renovierung des selbstgenutzten Wohnraums brauchen auf das eine Konto. Der Rest für den vermieteten Bereich auf das andere Konto. Sie erleichtern damit den Behörden die Arbeit und vermeiden Unklarheiten. Zusätzlich sollten Sie sich darum kümmern, dass in Ihrem Kreditvertrag jeweils die Tilgungsraten getrennt von den Zinsbeträgen aufgeführt sind.
Weitere Vorteile bei vermietetem Wohnraum
Solange Ihr Kredit für eine vermietete Immobilie verwendet wird, gibt es weitere Gelegenheiten für steuerliche Erleichterungen. Beispielsweise bei der Umfinanzierung Ihres bestehenden Baukredits. Lösen Sie einen laufenden Kredit ab, der dem Kauf oder der Instandsetzung Ihrer Immobilie dient, kann dafür eine Entschädigung berechnet werden. Sogenannte Vorfälligkeitsentschädigungen gehören zu Ihren Werbungskosten. Sie sind bei manchen Kreditgebern für eine Umschuldung fällig, sollten Sie vorzeitig eine Finanzierung durch einen anderen Kredit ablösen. Der Steuervorteil gilt jedoch nicht, wenn Sie einen Kredit vorzeitig abzahlen, nur um Ihr bisher vermietetes Objekt lastenfrei zu verkaufen.
Beim Disagio handelt es sich gewissermaßen um eine Anzahlung auf die künftig zu zahlenden Zinsen. Die Gesamtrate Ihres Kredits fällt mit einem Disagio etwas günstiger aus, da sich dadurch die Zinsbelastung verringert. Diese Sonderzahlung dürfen Sie ebenfalls beim Finanzamt geltend machen. Eine solche Zinsvorauszahlung wird dann direkt mit Ihren sonstigen Einnahmen verrechnet. Das kann für Sie den Vorteil einer größeren Entlastung bringen, die auf einmal anfällt statt über Jahre zu laufen. Allerdings gilt hierbei, dass Ihr Disagio verhältnismäßig berechnet ist und die üblichen Verhältnisse des Marktes nicht übersteigt.
Schreiben Sie berufsbedingte Kreditkosten ab
Sind Sie für die Beschaffung von Arbeitsmaterialien auf einen Kredit angewiesen, kann sich auch hier ein steuerlicher Spareffekt ergeben. Von dieser Regelung profitieren Sie durch eine ganze Reihe von Krediten. Kreditkosten, die Ihnen für Weiterbildungen entstehen, zählen meist zu den Werbungskosten. Ebenso können Sie zum Beispiel eine finanzierte Zweitwohnung oder einen PKW geltend machen und Ihren zu versteuernden Gewinn vermindern, wenn solche Anschaffungen beruflich bedingt sind.
Das gilt beim eigenbetrieblich genutzten Wohnraum
Bei eigenbetrieblicher Nutzung Ihrer Immobilie lassen sich Darlehens- oder Kreditzinsen steuerlich absetzen. Wie bei der Vermietung gilt auch hier die Bedingung, dass der Kredit für eine Modernisierung oder die gesamte Finanzierung des Objekts verwendet wird. Zudem muss der als sogenanntes Wirtschaftsgut genutzte Teil der Immobilie genau zugeordnet werden können. Für die Teile ihres Wohnobjekts, die lediglich zu privaten Zwecken genutzt werden, gelten die Vorteile nicht. Zur eigenbetrieblichen Nutzung zählen der oder die Räume, die Sie als Arbeitszimmer verwenden. Nur für diese Räume können Sie mit steuerlichen Vorteilen rechnen. Wenn beispielsweise alle Fenster Ihrer Wohnung mithilfe eines Kredits saniert werden, müssen Sie Kosten anteilig kalkulieren. Entfallen beispielsweise von 100 Quadratmetern Wohnfläche 20 Quadratmeter auf Ihren Arbeitsbereich, sind solche Kreditnebenkosten zu einem Fünftel steuerlich absetzbar.
Von dieser Steuervergünstigung profitieren vor allem Selbständige, die für ihr Gewerbe auf ein eigenes Büro zuhause angewiesen sind. Wenn Sie in Ihren eigenen vier Wänden arbeiten, lassen sich zudem die Kreditkosten für Einrichtungsgegenstände absetzen. Diese Anschaffungen müssen Ihrer beruflichen Tätigkeit dienen. Schreibtischmöbel, Computer oder Aktenschränke kommen als Beispiele einer betrieblichen Investition in Frage. Finanzieren Sie sich solche Gebrauchsgegenstände für den Arbeitsalltag selbst, fallen die Kreditzinsen unter die Werbungskosten und mindern gegenüber dem Fiskus Ihre steuerpflichtigen Einnahmen.
Steuervorteile durch Auto oder Zweitwohnung
Sollte Ihr Arbeitsplatz so weit von Ihrem Wohnort entfernt liegen, dass Sie eigens eine Wohnung kaufen müssen, sind die Zinsen der Finanzierung absetzbar. Sie können darüber hinaus Zinskosten geltend machen, wenn Sie im Falle von Schwierigkeiten einen Kredit für Gerichts- oder Anwaltskosten beanspruchen müssen. Auch mögliche Kreditkosten, die Ihnen bei einem solchen Immobilienkauf für ein Umzugsunternehmen entstehen, gelten als Werbungskosten. Das Gleiche gilt, wenn Sie für eine berufsbedingte Zweitwohnung Renovierungs- oder Modernisierungskosten finanzieren oder über einen Kredit den Makler bezahlen. Sollten Sie aus beruflichen Gründen eine Wohnung mieten statt zu kaufen, gelten ähnliche Voraussetzungen. Ihre gesamten Miet- und Nebenkosten werden durch das Finanzamt mindernd auf Ihre Steuerbelastung angerechnet. Es wird davon ausgegangen, dass Sie Ihre dauerhaften Einnahmen in Form von Lohn und Gehalt ohne die Zweitwohnung nicht gewährleisten können.
Wenn Sie zur Finanzierung eines Wagens einen Kredit benötigen, lassen sich die Zinskosten mitunter ebenfalls absetzen. Häufig ist das der Fall bei Selbständigen, die zum Beispiel im Außendienst unterwegs sind und deswegen ein eigenes Auto brauchen. In der Regel gilt das auch für Handwerker, die für ihr Gewerbe auf einen Lieferwagen angewiesen sind. Kreditkosten können dann ohne Einschränkungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Ausgenommen von solchen Steuervorteilen sind Sie lediglich dann, wenn Sie einen Wagen benötigen, um zu Ihrer Arbeitsstätte zu gelangen. Für den Fall gilt Ihr Auto als Privatanschaffung, da es nicht ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird.
Schreiben Sie Kreditkosten für Bildung ab
Wenn Ihnen Kreditzinsen für die Finanzierung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen anfallen, lassen sich diese ebenfalls absetzen. Von der Art des Darlehens ist es abhängig, ob die Kreditkosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben gelten. Eine Bildungsmaßnahme trägt unterm Strich dazu bei, dass Sie auf Dauer Einnahmen generieren und sicher behalten. Bei einem zinsfreien BaföG-Darlehen entfällt diese Option, während Sie beispielsweise die Tilgungszinsen beim Meister-BAföG geltend machen können. In dem Fall müssen Sie berücksichtigen, dass diese Unterstützung zumindest zum Teil als Einkommen zu betrachten ist. Erkundigen Sie sich im Vorfeld der Weiterbildung nach den genauen Regelungen. Wenn Sie zu Ihrer beruflichen Weiterentwicklung einen Kredit benötigen, lassen sich die Nebenkosten in aller Regel bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Ausgenommen sind auch hier Fortbildungen, die eher Ihren privaten Interessen als dem beruflichen Werdegang nutzen
Private Kreditkosten sind nicht absetzbar
Kredite, die nicht im Zusammenhang mit der Sicherung Ihrer dauerhaften Einnahmen stehen, sind von der Abschreibung ausgenommen. Davon betroffen sind alle Darlehen, die Dienstleistungen oder Güter für rein private Zwecke finanzieren. Das kann beispielsweise das Darlehen für Ihre neue Küche oder Hochzeitsfeier sowie den Kredit für einen Urlaub oder privaten PKW betreffen. Die jeweiligen Kreditkosten lassen sich gegenüber dem Finanzamt unter keinen Umständen abschreiben. Bei solch einem privaten Ratenkredit lassen sich dennoch Kosten auf bequeme Art und Weise einsparen. Sie sollten sich generell nach dem günstigsten Anbieter umschauen und neben den geringen Kreditkosten von Sonderkonditionen profitieren. Die aktuellsten Kreditangebote mit den besten Konditionen finden Sie unverbindlich in unserem kostenlosen Kreditvergleich.
Fazit
Kredite stellen in den meisten Fällen eine langfristige Belastung dar. Umso besser, dass Sie zumindest die Kreditkosten vor Vater Staat geltend machen können. Über solche Sonderausgaben oder Werbungskosten lässt sich letzten Endes Ihre steuerliche Belastung verringern. Es gilt die Vorbedingung, dass das geliehene Geld zur Sicherung Ihrer Einnahmen auf Dauer beiträgt. Dabei kann es sich um Lohn und Gehalt oder die Finanzierung einer beruflichen Weiterbildung handeln. Die Steuervergünstigung gilt ebenso für vermietete oder teils beruflich genutzte Wohnobjekte. Benötigen Sie für deren Erwerb einen Kredit, gilt dasselbe wie für kostenintensive Maßnahmen der Instandhaltung oder Modernisierung. Die Zinsen sollten Sie gesondert aufführen, damit diese auf Ihre Gesamteinnahmen angerechnet werden können. Im Zweifelsfall sollten Sie vor einem Kreditantrag Ihren Steuerberater nach den genauen Modalitäten befragen. Solche Kreditkosten tragen schlussendlich dazu bei, dass Ihre Abgabenlast vermindert wird. Nutzen Sie die bestehenden Richtlinien und lassen Sie sich gegebenenfalls beraten, um optimal von den Vorteilen zu profitieren. Schließlich hat wohl niemand Geld ans Finanzamt zu verschenken.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wann lassen sich Kreditkosten steuerlich geltend machen?
Sobald Sie mit einem Kredit etwas finanzieren, das dauerhaft Ihre Einnahmen gewährleistet. Die für den Kredit anfallenden Nebenkosten können Sie beim Fiskus absetzen. Vorrangig gehören dazu Anschaffungen, die Sie beruflich benötigen oder vermietete Immobilien. Neben dem Kredit für den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses gehören auch Aufwendungen, die den Wert des Objekts erhalten oder verbessern, wie etwa Renovierungen oder eine Modernisierung.
Die Belastung durch Kreditkosten wird als Verminderung von Ihren Einnahmen betrachtet und abgezogen. Ihre Steuern haben Sie lediglich auf den reduzierten Betrag zu zahlen. Auf diese Weise sparen Sie bei Ihrer Steuererklärung Geld ein. Solche Kreditzinsen müssen sich auf die langfristige Sicherung Ihrer Einnahmen beziehen, private Kredite wie etwa für eine Urlaubsreise sind von der Regelung ausgeschlossen.
Wenn Sie in Ihrer Privatwohnung ein beruflich genutztes Arbeitszimmer haben, können Sie hierfür Kreditzinsen steuerlich geltend machen. Kreditkosten lassen sich anteilig absetzen, wenn Sie beispielsweise ein neues Dach oder die Heizungsanlage für das Gebäude über einen Kredit finanzieren. In vollem Umfang lassen sich Kreditkosten absetzen, wenn Sie mit geliehenem Geld die Ausstattung eines Arbeitszimmers anschaffen, etwa Möbel oder einen Computer.
Fällige Kreditkosten für die Finanzierung einer zweiten Immobilie lassen sich ebenso absetzen wie etwa Gebühren für den Makler oder die Kosten für den Umzug. Sollten Sie die Wohnung mieten statt zu kaufen, lassen sich die Miet- und Nebenkosten beim Fiskus geltend machen. Grundsätzlich muss diese Immobilie jedoch notwendig sein, weil der Arbeitsplatz zu weit von Ihrem eigentlichen Wohnort entfernt liegt.
Bei der Autofinanzierung müssen Sie nachweisen, dass Sie den Wagen ausschließlich geschäftlich nutzen. Das wäre etwa das Auto eines Außendienstmitarbeiters oder der Lieferwagen eines Handwerkers. Die Zinsbelastung können Sie beim Finanzamt dagegen nicht absetzen, wenn Sie das Auto lediglich für die Wegstrecke zu Ihrem Arbeitsplatz benötigen.
Indem Sie die Berechnung von Tilgung und Nebenkosten im Optimalfall getrennt aufstellen. Geht es zum Beispiel um eine gemischt genutzte Wohnung, sollten Sie ein Extrakonto für den geschäftlich genutzten oder vermieteten Bereich einrichten und von Anfang an den Kredit splitten. Generell akzeptiert das Finanzamt ordentliche Rechnungen, aus denen die jeweilige Belastung sowie der Verwendungszweck klar hervorgehen. Dazu gehört, dass sich die Kreditkosten zuordnen lassen.
Im Grunde zählen keine Kredite, mit denen Sie Luxusgüter oder Dinge für Ihren privaten Gebrauch finanzieren. Dazu zählen etwa Kredite für eine Hochzeit, den Urlaub oder das Privatauto. Was nicht der Investition in Ihre dauerhaften Einnahmen dient, lässt sich nicht abschreiben.